Vor Gericht mussten sich zwei Verantwortliche des Blatts und zwei Paparazzi verantworten. Ihnen wird eine Verletzung der Privatsphäre des Paares vorgeworfen.
Iweins kritisierte die Schadenersatzforderung wegen der fünf Jahre alten Paparazzi-Fotos als überzogen – zumal die Aufnahmen ein «dem Ansehen des Paares förderliches Bild» gezeigt hätten.
Die Staatsanwaltschaft forderte unabhängig von der Schadenersatzforderung der Royals «sehr hohe Geldstrafen» gegen die Angeklagten. Eine konkrete Zahl nannte die Anklage nicht. Das Urteil soll am 4. Juli verkündet werden.
«Closer» hatte mit der Veröffentlichung der heimlich aufgenommenen Fotos der barbusigen Kate im September 2012 weltweit für Schlagzeilen gesorgt – und sich den Zorn des britischen Königshauses zugezogen. Die Bilder zeigten Kate nur mit einem Bikinihöschen bekleidet auf der Terrasse eines Privatanwesens in der südfranzösischen Provence, dazu die Überschrift: «Oh my god!» (Oh, mein Gott).
In einem Eilverfahren untersagte die französische Justiz damals jegliche Weiterverbreitung der Fotos. Zugleich stellten William und Kate Strafanzeige. Der Prozess hätte eigentlich Anfang Januar beginnen sollen, wurde aber auf Antrag eines Anwalts verschoben.
Angeklagt wurden «Closer»-Chefredaktorin Laurence Pieau, der damalige Chef des «Closer»-Verlags Mondadori, Ernesto Mauri, und zwei Paparazzi einer Pariser Foto-Agentur. Diese sollen die Oben-ohne-Aufnahmen geschossen haben, was sie aber bestreiten. Die französische Polizei hatte durch einen Abgleich von Handydaten und Hotelreservierungen zeigen können, dass sich die Fotografen damals in der Gegend aufhielten.
Vor Gericht verantworten mussten sich am Dienstag auch der damalige Herausgeber der Regionalzeitung «La Provence» und eine Fotografin des Blatts. Die Zeitung hatte eine Woche vor «Closer» Fotos der Herzogin von Cambridge im Bikini veröffentlicht - anders als bei «Closer» waren die Brüste der heute 35-Jährigen aber nicht zu sehen.
Kate und William fordern von der Regionalzeitung 50'000 Euro Schadenersatz. Die Staatsanwaltschaft forderte Geldstrafen auf Bewährung. (sda/afp)