Erneut sind im Irak zwei Franzosen wegen Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zum Tode verurteilt worden. Ein Gericht in der Hauptstadt Bagdad verhängte am Dienstag die Todesstrafe gegen Brahim Nejara und Karam El Harchaoui.
Damit stieg die Zahl der im Irak zum Tode verurteilten Franzosen auf sechs. Der französische Aussenminister Jean-Yves Le Drian kündigte Schritte an, um die Hinrichtung französischer Staatsbürger zu verhindern.
Im Januar waren zwölf Franzosen aus Syrien in den Irak überstellt worden. Am Sonntag und Montag wurden bereits vier von ihnen wegen IS-Mitgliedschaft zum Tod durch den Strang verurteilt, am Dienstag folgten zwei weitere Todesurteile. Die übrigen sechs Franzosen sollen in Kürze vor einen Richter gestellt werden.
Paris will ihre Hinrichtung verhindern. Aussenminister Jean-Yves Le Drian sagte dem Radiosender France Inter, die Regierung werde weitere Schritte ergreifen, um den Franzosen «die Todesstrafe zu ersparen».
Sie haben nach irakischem Recht 30 Tage Zeit, um Berufung einzulegen. Im Irak wurden bereits mehr als 500 Ausländer wegen IS-Mitgliedschaft verurteilt, doch wurde bisher noch kein Todesurteil vollstreckt.
Im Irak steht auf die Mitgliedschaft in einer «Terrororganisation» die Todesstrafe, egal ob die Betroffenen gekämpft haben oder nicht. Menschenrechtler werfen der irakischen Justiz vor, in den Schnellverfahren die Rechte der Angeklagten zu verletzten.
Zudem bestehe eine «echte Gefahr von Folter» in den irakischen Gefängnissen. Im vergangenen Jahr wurden im Irak 271 Menschen zum Tode verurteilt und 52 hingerichtet.
Le Drian betonte gegenüber France Inter, Frankreich lehne die Todesstrafe ab. Zugleich bekräftigte er, eine Rücknahme der französischen IS-Mitglieder komme nicht in Frage. Sie müssten dort verurteilt werden, «wo sie ihre Verbrechen begangen haben», sagte der Aussenminister.
Der französische Geheimdienst wirft dem am Dienstag verurteilten Nejara vor, Dschihadisten nach Syrien eingeschleust zu haben. Der tunesischstämmige Franzose aus der Nähe von Lyon sagte vor Gericht, er sei 2014 in seinem Auto mit seiner Frau, seiner Tochter und seinem Schwager aus Frankreich nach Syrien gefahren.
Er soll dort Kontakt zu einem der Pariser Attentäter von 2015 gehabt haben. Nach den Anschlägen trat er in einem IS-Propagandavideo auf. Der zweite Angeklagte, El Harchaoui, versicherte vor Gericht seine Unschuld.
Nicht nur Frankreich bereitet die Frage Kopfzerbrechen, wie mit Staatsbürgern umgegangen werden soll, die sich der IS-Miliz angeschlossen haben. (aeg/sda/afp)
Die Enthauptungsvideos des IS waren wohl dessen grösstes Marketinginstrument um solche Personen anzulocken. Jetzt droht den Verurteilten ein ähnliches Schicksal...Man könnte sagen: Der Kreis schliesst sich.
Darum: Frankreich, halt dich da raus und lass den Dingen ihren Lauf. Und wenn du das nicht kannst, dann nimm deine Leute wieder zurück.