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Schweiz hält an Sanktionen gegen den Iran fest

Morning View of the city of Teheran, Iran, Saturday, February 27, 2016. The Swiss President Johann N. Schneider-Ammann attends a three-day-visit to Iran, accompanied by an economic and scientific dele ...
Teheran.Bild: KEYSTONE

Schweiz hält an Sanktionen gegen den Iran fest

18.10.2023, 15:14
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Die Schweiz behält ihre derzeitigen Sanktionen gegen den Iran bei. Grund ist, dass sich das Land nicht an das vor acht Jahren angenommene Atomabkommen hält.

Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Vor acht Jahren war der Gemeinsame umfassende Aktionsplan (JCPOA) angenommen worden. Restriktionen bezüglich Trägersysteme für Kernwaffen sowie die Finanzsanktionen durch eine Resolution des Uno-Sicherheitsrates von 2015 wären am Mittwoch automatisch ausgelaufen.

Bau von Atomwaffen verhindern

Das als JCPOA bekannte Atomabkommen, das der Iran 2015 mit mehreren Staaten geschlossen hatte, sollte das Nuklearprogramm des Landes einschränken und den Bau von Atomwaffen verhindern. Im Gegenzug wurden viele Sanktionen aufgehoben. Für einige Uno-Sanktionen wurde jedoch ein späteres Ablaufdatum festgelegt: der 18. Oktober 2023.

Bereits die EU hat nun aber entschieden, an den noch geltenden Sanktionen gegen den Iran festzuhalten. Auch der Bundesrat beschloss, den bestehenden Rechtsrahmen beizubehalten. Grund waren die Weiterentwicklung der iranischen Ballistik- und Nuklearprogramme und Berichte der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA), wie er schrieb.

Entgegen den Vereinbarungen stellt der Iran Uran mit einem beinahe waffenfähigen Reinheitsgrad her und behindert die Überwachung seiner Anlagen durch die Internationale Atomenergiebehörde. Damit hat Teheran darauf reagiert, dass die USA unter dem damaligen Präsidenten Donald Trump aus dem Atompakt ausgestiegen sind.

Regelmässige Aufforderungen

Die Schweiz habe den Iran regelmässig aufgefordert, die Verpflichtungen aus dem JCPOA wieder vollumfänglich umzusetzen, schrieb der Bundesrat. Sie habe auch mehrfach ihre Bedenken bezüglich des Rücktritts vom Abkommen und der Wiedereinführung der Sanktionen durch die USA geäussert.

Weiterhin von Sanktionen gegen den Iran betroffen sind etwa der Handel mit und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Trägersystemen und Rüstungsgütern, und auch der Handel mit Nukleargütern. Auch gelten für eine reduzierte Zahl von Personen und Unternehmen weiterhin Finanzsanktionen.

(yam/sda/dpa)

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