Das italienische Kassationsgericht hat im Fall eines lesbischen Paares einer Frau die Adoption des Kindes ihrer Partnerin erlaubt. In einem möglicherweise wegbereitenden Urteil entschied der oberste Gerichtshof des Landes am Mittwoch, dass die «Interessen des Kindes» an oberster Stelle stehen müssten.
Es sei «unzulässig», in dem Fall lediglich die sexuelle Orientierung der Kindsmutter und der Antragstellerin auf eine Adoption zu berücksichtigen.
In dem konkreten Fall ging es um ein lesbisches Paar und die leibliche Tochter einer der beiden Frauen. Im Mai hatte das italienische Parlament nach langen Debatten grünes Licht für eingetragene Lebenspartnerschaften gegeben – die geplante Regelung, dass ein Partner die leiblichen Kinder des anderen adoptieren kann, musste Regierungschef Matteo Renzi aber auf Druck des Koalitionspartners streichen.
Über konkrete Adoptionen soll laut Gesetz stattdessen im Einzelfall zum Wohl des Kindes entschieden werden – was nun passiert ist.
Die Homosexuellen-Organisation Arcigay lobte das Urteil vom Mittwoch, das nun ein Zeichen für weitere Fälle setzen könnte. «Wir widmen diesen Sieg den Kindern, die unser Parlament diskriminiert und als unsichtbar erachtet hat», erklärte Arcigay. Ihnen würden nun Gerechtigkeit und Würde zuteil. (sda/afp)
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