Im Zuge des Dieselskandals wollen Konsumentenschützer Schadenersatz für rund 2800 Mercedes-Kunden erstreiten. Nun haben sie einen Teilerfolg erzielt. Zu Ende ist die Auseinandersetzung noch nicht.
Der deutsche Autobauer hat in bestimmten Dieselautos unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut. Das geht aus einem Musterurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor, dass am Donnerstag verkündet wurde.
In der Musterklage hatte sich der Verband auf Fahrzeuge mit einem bestimmten Motortyp des Stuttgarter Autobauers konzentriert, die 2018 und 2019 von Rückrufbescheiden des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen waren. Nach KBA-Auffassung hatte Mercedes in diesen Wagen unzulässige Abschalteinrichtung verbaut – und so die Reinigung von Diesel-Abgasen eingeschränkt. Mercedes hatte die Vorwürfe damals bestritten.
Wie viele Autobesitzer nun Anspruch auf Schadenersatz haben könnten, blieb offen. Der Klage hatten sich nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) rund 2800 Menschen angeschlossen. Allerdings wies die Kammer Teile der Klage auch ab.
Zudem können sowohl die Verbraucherschützer als auch Mercedes noch Rechtsmittel gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einlegen. Erst wenn das Urteil vor dem obersten Gericht Bestand hat, können Verbraucher ihr Recht auf Schadenersatz durchsetzen. Das müssen sie selbst tun.
Mercedes kündigte kurz nach dem Urteil an, Rekurs einlegen zu wollen. «Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht», sagte ein Sprecher. Man halte die Ansprüche gegen das Unternehmen weiterhin für unbegründet und werden sich dagegen verteidigen. (rbu/sda/awp/dpa)