Nach jahrelangem Rechtsstreit darf sich ein Polizist im süddeutschen Land Bayern nun ein Tattoo mit dem Schriftzug «Aloha» stechen lassen. Die Genehmigung für die Tätowierung sei für den «konkreten Einzelfall» erteilt worden, teilte das Innenministerium in München am Freitag auf Anfrage mit.
Bedingung sei allerdings, dass der Mann die Tätowierung im Dienst so verdeckt, dass sie nicht zu sehen ist. Der Polizist hatte 2013 beim Polizeipräsidium Mittelfranken erfolglos eine Genehmigung für das Tattoo beantragt, danach befassten sich verschiedene Gerichte mit dem Thema. «Natürlich freue ich mich», sagte er dem Nachrichtenmagazin «Spiegel» nach der Genehmigung. Allerdings sei es sein Ziel gewesen, das Tattoo offen zu tragen.
Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2020 hatte er zu dem geplanten Tattoo auf dem Unterarm erklärt, dass es ihn an seine Flitterwochen auf Hawaii erinnern solle. «Das gefällt mir halt.» Er sei kein schlechterer Polizist, nur weil er tätowiert sei. Das Bundesverwaltungsgericht hatte damals entschieden, dass das Tattoo nicht vereinbar sei mit dem bayerischen Beamtengesetz. Zuletzt hatte Mitte 2022 das Bundesverfassungsgericht jedoch entschieden, dass der Fall noch einmal geprüft werden muss.
Wie die bayerische Polizei allgemein künftig mit Tattoos bei Beamtinnen und Beamten umgehen will, ist aber noch nicht geregelt. Die Regelungen befänden sich derzeit in der «Fortschreibung», hiess es aus dem Ministerium: «Da dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist, können wir hierzu noch keine weitergehende Auskunft geben.» (sda/dpa)
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