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EGMR verurteilt Russland wegen Diskriminierung von LGBT-Gruppen

ZUM EUROPAEISCHEN GERICHTSHOF FUER MENSCHENRECHTE, EGMR, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES NEUES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG --- Exterior view of the European Court of Human Justice, ECHR, with the Grand Ch ...
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, Frankreich.Bild: KEYSTONE

EGMR verurteilt Russland wegen Diskriminierung von LGBT-Gruppen

16.07.2019, 17:3116.07.2019, 17:37
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland am Dienstag wegen der Diskriminierung von Homosexuellen verurteilt. Russische Behörden hatten zwischen 2006 und 2011 drei Gruppen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen (LGBT) einsetzen, die offizielle Registrierung verweigert.

Dies sei «inakzeptabel», befand das Gericht. Russland muss nun insgesamt 36'000 Euro (rund CHF 40'000) Schadenersatz zahlen. Die Gruppen Rainbow House, Movement for Marriage Equality und Pride House hatten zwischen 2006 und 2011 den Eintrag als Organisationen beantragt.

Die Behörden lehnten dies unter anderem mit der Begründung ab, eine der Gruppen zerstöre die «moralischen Werte der Gesellschaft». Zudem habe ihr Handeln ein Schrumpfen der Bevölkerung zur Folge und verletze die Rechte von Russen, die gleichgeschlechtliche Beziehungen für anstössig halten.

Russland habe damit das Recht der Gruppen auf Versammlungsfreiheit verletzt und gegen das Diskriminierungsverbot verstossen, befand das Gericht. Es kam zudem zu dem Schluss, dass auch drei der vier Gründer oder Vorsitzenden der Organisationen diskriminiert wurden.

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Der LGBT-Aktivist Nikolai Alexejew wurde 2015 bei einer Kundgebung verprügelt.Bild: EPA

Die Klage des vierten, Nikolai Alexejew, wurde hingegen zurückgewiesen. Dem Gericht zufolge hatte Alexejew im Internet Drohungen und Beleidigungen gegen Richter des EGMR verbreitet, weil er mit einem Urteil des Gerichts aus dem Jahr 2018 unzufrieden war.

Er rief demnach unter anderem dazu auf, das EGMR «in Brand zu stecken». «Diese Aussagen haben die Grenzen normaler, staatsbürgerlicher und legitimer Kritik deutlich überschritten», befand das Gericht. (mim/sda/afp)

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