Dabei geht es um einen am 10. Mai eingereichten Eilantrag, in dem die Regierung in Pretoria die Richter auffordert, unter anderem einen sofortigen Rückzug des israelischen Militärs aus Rafah im Süden des Gazastreifens anzuordnen.
Südafrika hat den Antrag beim sogenannten Weltgericht damit begründet, dass dessen bisherige Massnahmen im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg nicht ausreichend seien. Die Eskalation der Lage im Gebiet um Rafah schaffe «neue Tatsachen, die den Rechten der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen irreparablen Schaden zufügen». Sie stelle eine «extreme Gefahr» für die humanitären Hilfslieferungen und die Grundversorgung im Gazastreifen sowie für das Überleben des palästinensischen Gesundheitssystems dar.
Südafrika hatte Ende vergangenen Jahres Klage gegen Israel wegen angeblich im Gaza-Krieg begangener Verstösse gegen die Völkermordkonvention eingereicht. In einer einstweiligen Verfügung hatte das UN-Gericht zunächst erklärt, Israel müsse Schutzmassnahmen ergreifen, um einen Völkermord zu verhindern. Ausserdem müsse es mehr humanitäre Hilfe für die Not leidende Bevölkerung im Gazastreifen zulassen.
Wann der IGH über Südafrikas Völkermordklage entscheidet, ist bisher nicht absehbar. Die Prüfung kann sich nach Einschätzung von Rechtsexperten noch über Jahre hinziehen. Israel hat alle entsprechenden Vorwürfe zurückgewiesen. Die Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu beruft sich auf das Recht Israels auf Selbstverteidigung, nachdem Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen am 7. Oktober den Süden Israels überfallen und 1200 Menschen getötet hatten. (sda/dpa)