Er sang im Zeugenstand, um seine Argumente zu unterstreichen: Der britische Sänger und Songwriter Ed Sheeran hat sich bei einem Urheberrechtsstreit um seinen Song «Shape of You» vor dem Londoner High Court durchgesetzt.
Forderungen hatten zwei Künstler erhoben, die ihrer Meinung nach in dem Lied Teile eines ihrer Songs wiedererkannten und an den Erlösen beteiligt werden wollten. «Shape of You» stürmte 2017 die Charts.
Sheeran und seine beiden Co-Autoren verdienen an dem Song der BBC zufolge jährlich umgerechnet rund sechs Millionen Euro. Ein Zehntel davon war während des Rechtsstreits eingefroren worden. Sheeran hatte noch vor der Einreichung der Klage selbst bei Gericht um die Klärung der Vorwürfe gebeten.
Der Richter entschied am Mittwoch, dass Sheeran «weder absichtlich noch im Unterbewusstsein» eine Zeile des zwei Jahre vorher veröffentlichten Songs «Oh Why» von Sami Chokri, der unter dem Namen Sami Switch auftritt, und Ross O'Donoghue abgeschrieben hatte. Zwar sah der Richter Ähnlichkeiten, aber auch erhebliche Unterschiede in der betreffenden Passage. Sheeran habe sich dabei aber nicht von dem Lied der Kläger inspirieren lassen.
Der 31 Jahre alte britische Superstar hatte während des Prozesses selbst ausgesagt und sogar im Zeugenstand gesungen. Um zu verdeutlichen, wie verbreitet die fragliche Tonfolge von «Shape Of You» sei, sang und summte er unter anderem Nina Simones Klassiker «Feeling Good» und den 90er-Jahre-R&B-Hit «No Diggity» der Band Blackstreet.
Über die Entscheidung zeigte sich Sheeran erleichtert. Auf Instagram wandte er sich in einem kurzen Video an seine Fans. «Ich hoffe, dass mit diesem Urteil künftig unbegründete Ansprüche wie dieser vermieden werden können», sagte er. «Es gibt nur eine bestimmte Anzahl von Noten und sehr wenige Akkorde, die in der Popmusik verwendet werden, und Zufälle sind vorprogrammiert, wenn täglich 60 000 Songs auf Spotify veröffentlicht werden.»
Laut Sheeran werden Musiker immer häufiger mit fadenscheinigen Urheberrechtsansprüchen konfrontiert, die oft in einer aussergerichtlichen Einigung enden, weil das weniger Geld kostet, als vor Gericht zu ziehen. «Das muss wirklich aufhören», betonte er. Sheeran hatte stets betont, es gehe ihm darum, «seinen Namen reinzuwaschen». Kläger Chokri hingegen hatte vor Gericht gesagt, er fühle sich «beraubt» und beteuerte, er habe nie einen Prozess angestrebt.
Experten hatten der BBC zufolge während des Prozesses widersprüchliche Bewertungen vorgenommen. Während ein Musikwissenschaftler zu dem Schluss kam, die beiden Stücke seien «deutlich unterschiedlich», fand ein anderer «erhebliche Ähnlichkeiten».
Sheeran machte auch deutlich, dass ihm die Vorwürfe persönlich nahe gegangen waren. «Ich bin kein Rechtsgebilde und keine Körperschaft, ich bin ein menschliches Wesen, ich bin ein Vater, ein Ehemann und ein Sohn», so Sheeran weiter. Rechtsstreitigkeiten seien keine angenehme Angelegenheit. In einer schriftlichen Stellungnahme mit seinen beiden Co-Autoren schrieb Sheeran: «Solange wir in Rechtsstreitigkeiten verwickelt sind, machen wir keine Musik und spielen keine Konzerte.» (aeg/sda/dpa)