Mit dem Tod seiner Mutter erbt König Charles III. auch ein Millionenvermögen. Queen Elizabeth II. hinterlässt ihren Kindern und Enkeln nach Schätzungen des Wirtschaftsmagazins «Forbes» rund 410 Millionen Euro. Insgesamt wird der Besitzstand der Monarchie auf 28 Milliarden Euro geschätzt. Wie reich die britische Königsfamilie allerdings wirklich ist, das weiss keiner ganz genau.
Das Vermögen von Queen Elizabeth II. setzt sich unter anderem aus vergangenen Erbschaften, dem Einkommen des «Crown Estate» (zu Deutsch: Kronbesitz), Schmucksammlungen und den vielen Anwesen des Königshauses zusammen.
Der beeindruckendste offizielle Besitz der Familie ist das sogenannte «Crown Estate»: Ein Portfolio von luxuriösen Londoner Immobilien im Wert von etwa 19.2 Milliarden Dollar. Dazu gehören die berühmte Pferderennbahn Ascot sowie Teile der Einkaufsmeile Regent Street. Einen Haken gibt es: Obwohl die Immobilienholding formal im Besitz der Familie ist, unterliegt es der Kontrolle der britischen Regierung. Der Monarch hat darauf keinen direkten Zugriff. Ein Viertel der Gewinne des Portfolios werden nach zwei Jahren als sogenannte «Sovereign Grant» an das Königshaus ausschüttet.
Vererbt wird auch das Herzogtum (Duchy) Lancaster, das im Besitz der britischen Monarchen ist. Dazu gehören weitläufige Ländereien vor allem in Mittelengland, aber auch Unternehmen in London. Das Vermögen hatte zuletzt einen Wert von 650 Millionen Pfund, das sind umgerechnet etwa 750 Millionen Euro, wie aus einem Finanzbericht hervorgeht.
«Forbes» berichtet zudem, dass die Queen an der Börse aktiv war. Ihre Anteile an Firmen in Grossbritannien werden auf rund 100 Millionen Euro geschätzt.
Das Testament der Königin wurde bislang nicht veröffentlicht – und das bleibt wohl auch so. Denn auch in der Vergangenheit hat die königliche Familie solche Details nach dem Tod eines Monarchen nicht publik gemacht. Der letzte Wille von Prinz Philip etwa liegt für vermutlich 90 Jahre gemeinsam mit den Testamenten von 30 anderen Royals versiegelt in einem Tresor.
Es ist allerdings zu erwarten, dass der Thronfolger von Queen Elizabeth, König Charles III., den Löwenanteil der Besitztümer erhält. Ihm wurde automatisch schon das Herzogtum Lancaster übertragen. Auch stünde dem 73-Jährigen und seiner Ehefrau Camilla der Einzug in den Buckingham-Palast zu. Dieser kann nicht vererbt werden, da er sich im Besitz des Staates befindet. Schloss Windsor wollen die beiden den Berichten zufolge Prinz William und seiner Familie überlassen. Das prächtige Schloss ist im Besitz der britischen Krone und zählt wie der Buckingham-Palace nun zu Charles offiziellen Wohnsitzen. In seiner ersten Ansprache in der vergangenen Woche bestätigte König Charles zudem, dass auch er der Tradition folge und seinen eigenen Besitz, das Herzogtum Cornwall, an seinen ältesten Sohn, Prinz William, weitergebe.
Unklar ist jedoch, was mit den anderen Residenzen der Queen passiert – so etwa Schloss Balmoral in Schottland. Harry und Meghan sollen offenbar Frogmore Cottage erben. Das Paar lebte dort bis zu seinem royalen Rückzug. Ob Prinz Andrew erben wird, ist fraglich. Wegen seiner Verwicklungen in den Skandal um den US-Geschäftsmann Jeffrey Epstein war der angebliche Lieblingssohn der Königin 2022 von allen Schirmherrschaften entbunden worden.
Auch was mit den Juwelen von Queen Elizabeth passieren soll, ist bislang unklar. Experten vermuten, dass ihre privaten Schmuckstücke unter den engsten Angehörigen aufgeteilt werde. Die Kronjuwelen gehören nicht zum Privatbesitz der Queen – sie stehen demnach auch nicht im Testament und werden automatisch von Souverän zu Souverän weitergegeben.
Queen Elizabeth II. hinterlässt ihren Kindern also – allen voran König Charles III. – ein beachtliches Erbe. Und als Monarch vermeidet ihr Sohn die Erbschaftssteuer von 40 Prozent.
Zu verdanken hat das Königshaus die Regel dem früheren Premierminister John Major. Der konservative Politiker begründete diese im Jahr 1993 damit, dass ansonsten die Gefahr bestehe, dass das Vermögen der Royal Family über Generationen hinweg zerstückelt würde. Damit würde die Natur der Institution «in einer Weise verändert, die nur wenige Menschen in diesem Land begrüssen würden».
In einer Vereinbarung von 2013 hiess es, eine Besteuerung wäre «eindeutig unangemessen», da die Vermögenswerte von der Königin als Souverän und nicht als Privatperson gehalten würden. Die Monarchie benötige ausreichende Ressourcen, um ihre Rolle zu erfüllen und finanziell unabhängig von der Regierung zu sein. Sollten noch andere Erben von der Queen bedacht worden sein, müssten sie für alle Beträge über einer bestimmten Summe Erbschaftssteuer zahlen.
Die Queen ist von der Steuerpflicht befreit. Sie hatte aber 1993 zugesichert, freiwillig Einkommen- und Kapitalertragsteuer zu zahlen. Es wird erwartet, dass König Charles dies ebenso tun wird. (t-online, aj)