Der zuständige Richter am Londoner High Court sah es als erwiesen an, dass der jüngere Sohn von König Charles III. Opfer von Telefon-Hacking wurde, allerdings in einem geringeren Ausmass als von Harry behauptet. 15 von 33 beanstandeten Artikel über ihn seien das Ergebnis illegaler Informationsbeschaffung gewesen, hiess es in dem am Freitag verkündeten Urteil. Harry steht demnach Schadenersatz in Höhe von 140'600 Pfund (etwa 155'300 Franken) zu.
Die Summe sei moderat ausgefallen, weil die Zeitungen der «Mirror»-Gruppe nicht die einzigen gewesen seien, die zu dem Unrecht beigetragen hätten, das Harry erleiden musste, hiess es in dem Urteil.
Der 39-jährige Royal sprach der britischen Nachrichtenagentur PA zufolge als Reaktion auf die Entscheidung von einem «grossen Tag für die Wahrheit und die Rechenschaftspflicht». Er war bei der Verhandlung im Juni – als erster britischer Royal seit 130 Jahren – selbst in den Zeugenstand getreten und hatte sich zwei Tage lang einem Kreuzverhör gestellt.
Harry sprach damals leise, oft kaum hörbar, schien teilweise frustriert. Die mutmassliche Bespitzelung habe ihm schweres seelisches Leid zugefügt, Freundschaften und Beziehungen belastet, klagte er und bekannte zum Schluss, es habe ihm viel abverlangt, vor Gericht aufzutreten.
In den Berichten ging es teilweise um pikante Details wie den Besuch eines Strip-Clubs, das Ende seiner Beziehung mit Ex-Freundin Chelsy Davy oder Sportverletzungen. Die Informationen seien so intim gewesen, argumentierte er, dass sie nur aus dem Abfangen von Handy-Sprachnachrichten und anderer illegaler Informationsbeschaffung stammen konnten. Der Richter sah das nicht in allen Fällen als erwiesen an.
Dass in dem betroffenen Zeitraum illegale Methoden bei vielen britischen Zeitungen verbreitet waren – auch bei Blättern von MGN – war aber schon lange unumstritten. Der Richter befand, dass die Praxis des Telefon-Hackings bei den «Mirror»-Blättern zeitweise sogar gewohnheitsmässig stattfand. Selbst als bereits eine öffentliche Untersuchung dazu lief, seien die Abhöraktionen weitergeführt worden, hiess es in dem Urteil. Im Fall Harrys sei die Praxis in moderatem Ausmass betrieben worden, so der Richter.
Prinz Harry, das ging aus einer von ihm eingereichten schriftlichen Zeugenaussage hervor, geht es um mehr als nur seine eigenen leidvollen Erfahrungen als Jugendlicher und junger Erwachsener. Er betrachtet die britischen Boulevardzeitungen oder «tabloids», wie sie im Vereinigten Königreich genannt werden, als zügellos. Er ist überzeugt, dass auch der Unfalltod seiner Mutter Prinzessin Diana 1997 auf das Konto der Paparazzi ging, die ihr auf den Fersen waren, und warnte immer wieder davor, dass sich die Geschichte wiederholen könne mit seiner Frau Meghan (42). (sda/dpa)