DNA-Plattformen wie «Ancestry», «MyHeritage» oder «Family Tree DNA» helfen eigentlich bei der Suche nach Verwandten.
Im Rahmen dieser DNA-Tests wird die eingesendete eigene DNA mit den bereits abgespeicherten Daten in der Datenbank verglichen. Somit kann herausgefunden werden, ob verschiedene Personen gemeinsame Vorfahren haben.
Im Fall eines Verbrechens oder Mords werden am Tatort gefundene DNA-Spuren mit den bereits hinterlegten DNA-Daten verglichen, um potenzielle Täter ausfindig zu machen. Polizei und Ermittler haben keinen Zugriff auf kommerzielle Datenbanken, sie haben ihre eigenen Datenbanken.
Dies wurde nun in Schweden seit Anfang Juli gesetzlich geändert, sodass die Polizei auch Zugriff auf die kommerziellen Datenbanken hat. Dies berichtet das «SRF».
Bekannt wurde die Methode in Schweden durch den Doppelmörder von Linköping aus dem Jahr 2004. Obwohl man am Tatort DNA des Täters gefunden hatte, konnte der Fall nicht gelöst werden. Erst als ein Forscher durch eine Sondergenehmigung Zugriff auf private Datenbanken erhielt, konnte der Täter durch seine entfernten Verwandten identifiziert werden.
Schweden gilt als Vorreiter in Europa. Sie dürfen als erstes Land diese Ermittlungstechnik uneingeschränkt nutzen. In den Niederlanden und Grossbritannien darf die Technik bei Einzelfällen angewendet werden. In den USA ist die Benutzung dieser Technik bereits seit 2018 erlaubt.
Dort wurde die Technik wegen dem «Golden State Killer»-Fall etabliert. Dieser hatte in den 1970er und 80er Jahren mehrere Morde begangen und blieb fast 40 Jahre unentdeckt.
Erst als ein Ahnenforscher seine DNA in einer kommerziellen Datenbank hochlädt und dadurch eine entfernte Cousine des Täters findet, kamen die Ermittler auf die Spur des Mörders .
Die Nutzung der DNA-Daten wirft aber auch die ethische Frage auf. Nutzer, die so nach ihren Verwandten suchen, müssen zwar zustimmen, dass ihre Daten verwendet werden dürfen, geben jedoch so oft auch Informationen über ihre Verwandten preis.
«Wir müssen zuerst alle anderen Mittel ausschöpfen, bevor wir in privaten Datenbanken nach Verwandten suchen dürfen.» Dies sagt Ricky Ansell, ein schwedischer Forensiker und mitverantwortlich für die Einführung der Methode in Schweden, gegenüber dem «SRF».
Die Schweiz bleibe im Gegensatz zu Schweden noch zurückhaltend. Auf Anfrage des «SRF» sagt Berina Reposa, Mediensprecherin von Fedpol, dass man gespannt verfolge, wie effizient die Technik in Schweden sein wird.
Das DNA-Profilgesetz der Schweiz erlaubt seit August 2023 die Suche nach Verwandten in staatlichen Datenbanken. Kommerzielle Datenbanken bleiben jedoch tabu.
Falls die DNA-Genealogie in Schweden zu einem Durchbruch in Mordermittlungen führen würde, werde das Fedpol einen Antrag stellen, dass dies auch in der Schweiz eingesetzt werden darf, heisst es im Bericht. (nib)