Eine lokale Angestellte der Schweizer Botschaft in Sri Lanka ist dort zu einer Strafe von 5000 Rupien (14 Franken) verurteilt worden und muss Verfahrenskosten von 5000 Franken tragen.
Die Frau war 2019 wegen angeblicher Falschaussagen zu einer möglichen Entführung vorübergehend festgenommen worden. Später wurde sie gegen Kaution freigelassen. Die Tamedia-Zeitungen berichteten am Samstag vom Urteil gegen die Angestellte.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bestätigte auf Anfrage den Sachverhalt und begrüsste den Abschluss des «fast vierjährigen Gerichtsverfahrens». Details des Urteils würden nun analysiert und dann werde entschieden, ob weitere Schritte unternommen werden müssten.
Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte ein EDA-Sprecher zudem, dass die Schweiz die Verfahrenskosten von 5000 Franken übernehmen werde. Zum Strafmass wollte sich das EDA nicht äussern.
Der Fall warf hohe Wellen und sorgte für diplomatische Spannung zwischen der Schweiz und Sri Lanka. Aussenminister Ignazio Cassis intervenierte und telefonierte mit seinem sri-lankischen Amtskollegen. Die Schweiz fürchte um die Rechtsstaatlichkeit sowie die Gesundheit der Mitarbeiterin, hiess es damals. Cassis forderte eine rasche Aufklärung der Hintergründe zum Vorfall.
Der sri-lankischen Staatsbürgerin wurde von den Behörden in ihrem Heimatland unter anderem Falschaussage in einem mutmasslichen Entführungsfall vorgeworfen. Die Frau hatte zuvor laut Angaben des EDA vom Dezember 2019 erklärt, sie sei am 25. November in Colombo von Unbekannten in ein Auto gezerrt und gegen ihren Willen festgehalten worden, damit sie botschaftsinterne Informationen preisgebe.
Laut damaligen Medienberichten war die Frau wegen des Visums an einen sri-lankischen Polizeiinspektor ausgefragt worden. Dieser sei in Ermittlungen im Zusammenhang mit der Familie des damaligen Präsidenten Gotabhaya Rajapaksa involviert gewesen und kurz davor in die Schweiz geflohen.
Eine offizielle Untersuchung der sri-lankischen Regierung zog die Aussagen der Frau in Zweifel. Die Abfolge der Ereignisse und die Chronologie des angeblichen Vorfalls würden nicht den tatsächlichen Bewegungen des angeblichen Opfers an diesem Tag entsprechen, erklärte das Aussenministerium des südostasiatischen Landes damals. (saw/sda)