In der konfliktgeladenen Zeit um den Sturz des damaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch ist es auf dem Maidan-Platz in der Hauptstadt Kiew zwar zu schweren Menschenrechtsverletzungen gekommen, nicht aber Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zu diesem Schluss kommt die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), Fatou Bensouda, in einem am Donnerstag vorgelegten Bericht.
Die auf dem Maidan angewandte Gewalt habe sich «gegen die Zivilbevölkerung» gerichtet, es gebe aber keine ausreichende Belege dafür, dass dies «weitreichend oder systematisch» der Fall gewesen sei, sagte Bensouda.
Die Ukraine ist keine Vertragspartei des Internationalen Strafgerichtshofs. Das Parlament in Kiew hat sich jedoch der Rechtsprechung des Gerichts für Ereignisse ab November 2013 unterworfen. Die schweren Auseinandersetzungen auf dem Maidan begannen, als Janukowitsch am 21. November 2013 eine politische Vereinbarung mit der Europäischen Union aufgab, um sich stärker an Russland anzulehnen.
In den Wochen bis zum Sturz Janukowitschs im Februar 2014 gab es in Kiew gewalttätige Auseinandersetzungen, bei denen rund hundert Menschen getötet wurden.
Der Bericht Bensoudas klammert den Absturz von Flug MH17 über dem Osten der Ukraine vom 17. Juli 2014 weitgehend aus. Bei dem Absturz der malaysischen Maschine auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur waren alle 298 Passagiere und Besatzungsmitglieder ums Leben gekommen, die meisten von ihnen Niederländer.
Nach Erkenntnissen niederländischer Ermittler wurde MH17 durch eine Boden-Luft-Rakete zum Absturz gebracht, die im Osten der Ukraine abgefeuert wurde. (trs/sda/afp)