Gegen zwei Gefängniswärter, die in der Todesnacht des inhaftierten US-Millionärs Jeffrey Epstein im Dienst waren, ist Anklage wegen mutmasslicher Falschangaben zu Kontrollgängen erhoben worden.
In der am Montag bei einem New Yorker Gericht eingereichten Anklageschrift wird den Wärtern vorgeworfen, die vorgeschriebenen Kontrollen der Zelle des prominenten Häftlings in dem Hochsicherheitsgefängnis unterlassen und dies dann mit falschen Dienstprotokollen vertuscht zu haben.
Die Angeklagten im Alter von 31 und 41 Jahren hätten ihre Pflicht verletzt, für die Sicherheit des Häftlings zu sorgen, erklärte Bundesanwalt Geoffrey Berman. In der Nach von Epsteins Tod habe zwischen 22.30 Uhr und 06.30 Uhr kein Kontrollgang zu dessen Zelle stattgefunden.
Am Morgen des 10. August war der wegen Sexhandels mit minderjährigen Mädchen angeklagte Epstein tot in seiner Zelle aufgefunden worden. Als offizielle Todesursache wurde Suizid festgestellt. Ein von Epsteins Bruder angeheuerter Pathologe zweifelte allerdings diesen Befund an und äusserte Ende Oktober die Vermutung, der Millionär sei in seiner Zelle ermordet worden.
Epstein hätte bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu 45 Jahren gedroht. Er soll jahrelang minderjährige Mädchen und junge Frauen sexuell missbraucht und zur Prostitution angestiftet haben. Eine Reihe von Frauen in den USA erhebt schwere Vorwürfe, wonach Epstein sie auch als «Sexsklavinnen» an Freunde und Bekannte weitervermittelt habe.
Epstein unterhielt gute Kontakte zu zahlreichen Politikern und Prominenten, unter anderen zu US-Präsident Donald Trump und dem britischen Prinzen Andrew. Gegen den Prinzen sind ebenfalls Missbrauchsvorwürfe laut geworden. (cma/sda/afp)