Kindliche Sexpuppen: EU-Kommission nimmt Shein ins Visier
Nach dem Skandal um den Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen leitet die EU-Kommission ein formelles Verfahren gegen den chinesischen Online-Händler Shein ein. Das Unternehmen soll nicht genug gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform tun.
Damit werde der Konsumentenschutz vernachlässigt, befand die EU-Kommission am Dienstag. Shein löste in den vergangenen Monaten viel Kritik in Europa aus. Neben kindlich aussehender Sexpuppen konnten Kunden zwischenzeitlich auch genehmigungspflichtige Waffen sowie Medikamente auf dem Online-Marktplatz erwerben. Das Unternehmen hatte die Angebote nach Kritik selbst von seiner Seite genommen.
Der Online-Riese kündigte an, bei dem Verfahren mit der EU-Kommission zusammenarbeiten zu wollen. «Wir teilen das Ziel der Kommission, eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu gewährleisten, und werden uns weiterhin konstruktiv an diesem Verfahren beteiligen», teilte Shein mit. Seit den vergangenen Vorfällen habe es bereits eine Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen gegeben – etwa bei altersbeschränkten Produkten.
Auch Belohnungssystem könnte illegal sein
Das nun eröffnete Verfahren konzentriert sich laut EU-Kommission neben den illegalen Produkten noch auf zwei weitere Bereiche. So soll auch das mutmasslich süchtig machende Design unter die Lupe genommen werden. Also etwa Punkte- und Belohnungssysteme, die Kunden zu mehr Konsum animieren sollen. Diese könnten sich negativ auf den Konsumentenschutz auswirken, argumentiert die Brüsseler Behörde.
Zudem geht es um die Transparenz der Empfehlungen, mit denen Shein seinen Nutzern Produkte per Algorithmus vorschlägt. Das EU-Recht schreibt grossen Plattformen vor, die wesentlichen Parameter ihrer Algorithmen offenzulegen. Demnach müssen Nutzer auch leichten Zugang zu mindestens einem Empfehlungssystem haben, das nicht auf persönlichen Daten basiert.
Frankreich scheitert mit Shein-Blockade
Druck auf die EU-Kommission, hart gegen Shein durchzugreifen, kam zuletzt besonders aus Frankreich. Die französische Regierung hatte sogar versucht, die Online-Plattform für drei Monate zu sperren, scheiterte damit Ende Dezember aber vor Gericht. Eine solche Sperre wäre eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit, urteilten die Richter.
Laut EU-Kommission sind die Ermittlungen der französischen Behörden und das eigene Verfahren voneinander unabhängig. Anfang November hatte Shein einen ersten Laden in Frankreich eröffnet. Damals protestierten Demonstranten gegen Fast Fashion, die Arbeitsbedingungen bei dem Händler und seine ökologische Bilanz.
Geldstrafe droht bei Regelverstössen
Grundlage für das EU-Verfahren gegen Shein ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA). Es soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen. Nutzern wird es leichter gemacht, solche Inhalte zu melden.
Grundsätzlich müssen grosse Anbieter dabei mehr Regeln befolgen als kleine. Shein ist sowohl Hersteller, als auch Händler und Marktplatz.
Es ist das erste Mal, dass die Brüsseler Behörde ein Verfahren gegen Shein eröffnet. Wie lange das Verfahren dauern wird, ist offen.
Sollte die EU-Kommission allerdings feststellen, dass Regelverstösse vorliegen, kann sie eine Geldstrafe verhängen. Die Brüsseler Internetwächter können aber auch Zusagen von Shein akzeptieren und die Ermittlungen einstellen. Eine Sperrung der Plattform gilt als letztes Mittel und als eher unwahrscheinlich. (hkl/sda/awp/dpa)
