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Vom Après-Ski-Mekka zum Corona-Hotspot – Ischgl droht Sammelklage

Auszug aus der Timeline, die der Verbraucherschutzverein zur Ausbreitung des Coronavirus im März 2020 auf seiner Website veröffentlicht hat.
Auszug aus der Timeline, die der Verbraucherschutzverein zur Ausbreitung des Coronavirus im März 2020 auf seiner Website veröffentlicht hat.screenshot: verbraucherschutzverein.eu

Vom Après-Ski-Mekka zum Corona-Hotspot – nun droht Ischgl eine Sammelklage

In dem für seine Après-Ski-Parties bekannten Ferienort im Tirol steckten sich viele Gäste an und brachten das Virus in ihre Heimatländer. Die Behörden sollen zu spät gewarnt und eingegriffen haben.
09.09.2022, 14:5009.09.2022, 14:50

Der Österreichische Verbraucherschutzverein will für Corona-Opfer im Zusammenhang mit dem Ski-Ort Ischgl eine Sammelklage einreichen. Die Klage gegen die Republik Österreich wird von zwei deutschen Unternehmern finanziert, die anonym bleiben möchten, wie Peter Kolba vom VSV erklärte.

Bislang hat der Verein nur Einzelprozesse für Geschädigte mit Rechtsschutzversicherung unterstützt. Die Sammelklage soll auch Nichtversicherten offenstehen. Kolba rechnet mit 150 bis 200 Interessenten.

Das für seine Après-Ski-Parties bekannte Ischgl in Tirol wurde im März 2020 zu einem Corona-Hotspot. Viele Gäste infizierten sich und trugen das Virus in ihre Heimatländer, darunter auch Deutschland. In mindestens 80 Fällen wurde die Republik wegen angeblichen Versagens in dem Umgang mit den Infektionen in Ischgl geklagt. Die Rechtsvertreter des Staates haben die Vorwürfe zurückgewiesen.

«Unser Hauptfokus liegt auf den Behörden, die – so unser Verdacht – langsam gehandelt haben. Wir unterstellen, dass das aus kommerziellen Überlegungen so war.»
Konsumentenschützer Peter Kolba

Hotelier verklagt

Kolba kündigte die Sammelklage kurz vor einer weiteren Gerichtsverhandlung am Freitag an. Dabei wird im Wiener Landgericht für Zivilrecht erstmals ein Fall verhandelt, bei dem nicht nur die Republik, sondern auch ein Ischgler Hotelier verklagt worden ist.

Eine Frau aus Deutschland, deren Herkunft nicht genauer angegeben wird, fordert 42'000 Euro. Ihr Hotel habe sie falsch über das Infektionsrisiko informiert, sagte ihr Anwalt.

Das Landgericht hat alle bisherigen Klagen abgewiesen. Doch für die Corona-Opfer besteht trotzdem noch Hoffnung auf Schadenersatz, da ein Berufungsgericht 25 dieser Entscheide aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen hat.

Quellen

(sda/dpa)

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