Stimmrecht für Menschen mit Behinderung im Kanton Zug
Kanton Zug: Stimmrecht für Menschen mit Behinderung
Im Kanton Zug sollen Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder von einer Vorsorgebeauftragten Person vertreten werden, das Stimm- und Wahlrecht erhalten. Dies wurde angenommen, somit dürfen Menschen mit Behinderung in Zukunft wählen.
Die Resultate:
Findest du am Sonntag ab 12 Uhr hier live
Änderung der Kantonsverfassung betreffend kantonales Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen
Ausgezählt: 11/11 | Stand: Schlussresultat
51,3% Ja
48,7% Nein
Kanton Zug: «Mehrwert für alle»
Das Finanz-Paket «Mehrwert für alle» nutzt die gute finazielle Lage des Kantons Zug, um den Steuerfuss der Bevölkerung befristet zu senken. Auch die Steuerfusssenkung wurde von der Stimmbevölkerung negnommen.
Die Resultate:
Findest du am Sonntag ab 12 Uhr hier live
Änderung des Steuergesetzes vom 28. August 2025 «Mehrwert für alle»
Ausgezählt: 11/11 | Stand: Schlussresultat
68,2% Ja
31,8% Nein
Kanton Zug: Gesetz für Standortentwicklung
Um den Kanton Zug als attraktiven Standort beizubehalten, will der Kanton zugunsten der Bevölkerung in die Wirtschaft investieren. Zudem haben die Stimmberechtigten das neue Gesetz über die Standortentwicklung gutgeheissen.
Die Resultate:
Findest du am Sonntag ab 12 Uhr hier live
Gesetz über Standortentwicklung (GSE)
Ausgezählt: 11/11 | Stand: Schlussresultat
66,7% Ja
33,3% Nein
Nationale Vorlagen
Service-Citoyen-Initiative
Service-citoyen-Initiative
Ausgezählt: 11/11 | Stand: Schlussresultat
16,1% Ja
83,9% Nein
Darum geht es: Die Initiantinnen und Initianten der Service-Citoyen-Initiative fordern, dass eine allgemeine Dienstpflicht eingeführt wird. Das hiesse, dass auch Frauen einen Bürgerdienst leisten müssten. Wie ein solcher Dienst aussehen würde, erfährst du hier:
Initiative für eine Zukunft (Erbschaftssteuer)
Initiative für eine Zukunft
Ausgezählt: 11/11 | Stand: Schlussresultat
13,4% Ja
86,6% Nein
Darum geht es: Diese Juso-Initiative fordert eine Besteuerung von 50 Prozent auf Nachlässe und Schenkungen von Einzelpersonen, welche einen Wert von 50 Millionen Franken überschreiten. Alles bis zu diesem Wert bliebe steuerbefreit. Die Mehreinnahmen sollen in den Klimaschutz investiert werden. Mehr dazu erfährst du hier:
