Collien Fernandes und das «Täterparadies»: Warum ihr Wohnort entscheidend ist
Ende 2025 erstattete Collien Fernandes Anzeige in Spanien gegen Christian Ulmen, wo das Ex-Paar zuletzt lebte. Sie erhebt schwere Vorwürfe, die weit über private Konflikte hinausgehen.
Es geht um Kontrolle über die eigene Identität, um digitale Gewalt – und um die Frage, ob das Gesetz mit der technischen Entwicklung noch Schritt hält.
Schon lange leidet die Moderatorin und Schauspielerin darunter, dass Fake-Profile mit pornografischen Inhalten über sie im Internet kursieren. Eine überzeugende Handhabe in Deutschland gibt es bislang nicht. Das muss sich ändern.
Collien Fernandes ist kein Einzelfall
«Mir wurde über Jahre mein Körper geklaut», sagte Collien Fernandes dem «Spiegel». Ein Gericht hat Vorermittlungen eingeleitet, ob es zu einer Anklage kommt, ist noch offen. Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Expert:innen gehen davon aus, dass sich die Zahl von Fake-Inhalten im Internet stark erhöht hat und inzwischen Hunderttausende Menschen betroffen sind. Collien Fernandes wählte in den «Tagesthemen» am 20. März sehr drastische Worte, die nicht von ungefähr kommen:
Die Rechtslage in Deutschland
Spätestens, seit prominente Fälle zeigen, wie real die Folgen digitaler Manipulation sein können, wächst der Druck auf Politik und Justiz. Technologien wie Deepfakes entwickeln sich rasant – doch das Recht hinkt hinterher.
Der Begriff der «virtuellen Vergewaltigung» macht deutlich, wie schwer solche Taten einzuordnen sind. Zwar gibt es klare Strafvorschriften für Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung, diese setzen jedoch körperlichen Kontakt voraus. Bei Deepfakes fehlt es daran.
Andere Paragrafen, etwa zur Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen oder des höchstpersönlichen Lebensbereichs, könnten zwar greifen – allerdings ist juristisch umstritten, ob sie auch für KI-generierte Inhalte gelten, da diese streng genommen keine «Aufnahmen» sind. Eine höchstrichterliche Klärung steht aus.
Möglich ist eine Strafbarkeit über sogenannte Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung, allerdings mit vergleichsweise geringen Strafandrohungen.
Klarer ist die Lage beim sogenannten Recht am eigenen Bild. Dieses ist im Kunsturhebergesetz geregelt und verbietet, Bildnisse ohne Einwilligung zu verbreiten. Darunter können auch Deepfakes fallen.
Auch der sogenannte Stalking-Paragraf könnte in Betracht kommen. Ein Fachanwalt erklärt der ARD, Fake-Profile, über die im Namen einer Person Inhalte verbreitet werden, seien «geradezu der Lehrbuchfall dieser Norm». Voraussetzung ist jedoch, dass die betroffene Person als Urheber:in erscheint und gezielt herabgewürdigt werden soll.
Ein zentrales Problem bleibt: Das reine Erstellen von Deepfakes ist nach aktueller Rechtslage nicht unbedingt strafbar, solange sie nicht verbreitet werden und keine Minderjährigen betroffen sind.
In Deutschland ruft der Fall Collien Fernandes daher auch politische Reaktionen hervor. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte an, bestehende Strafbarkeitslücken bei digitaler Gewalt schliessen zu wollen.
Man wolle erreichen, dass Täter sich nicht mehr sicher fühlen könnten, sondern damit rechnen müssten, identifiziert und strafrechtlich verfolgt zu werden, sagte sie ntv.
Konkret gehe es auch darum, das Erstellen und Verbreiten pornografischer Deepfakes klar unter Strafe zu stellen.
Collien Fernandes: Auf den Wohnort kommt es an
Während in Deutschland noch über Gesetzeslücken diskutiert wird, gilt Spanien vielen bereits als Vorreiter. Das Land verfügt über strengere und spezifischere Regelungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – auch im digitalen Raum.
Bereits 2004 wurde ein umfassendes Gesetz verabschiedet, das nicht nur die Strafverfolgung regelt, sondern auch Prävention und Unterstützungsangebote stärkt. Zudem gibt es spezialisierte Abteilungen bei Gerichten, die sich mit solchen Fällen befassen.
Collien Fernandes ist 2023 mit ihrer Familie von Potsdam nach Mallorca ausgewandert und bleibt nach der Trennung von Christian Ulmen auf der Insel. Parallel soll sie eine Wohnung in Hamburg behalten haben, nicht zuletzt aufgrund beruflicher Verpflichtungen.
