Die Zeit drängt. Bis Ende Jahr bleiben nur noch wenige Arbeitstage. Die sollten genutzt werden, um Bankkonti, Vorsorgepläne, Versicherungen, Abonnemente und vieles mehr zu überprüfen. Denn hier lässt sich durchaus Geld und auch Steuern sparen.
Erwerbstätige können zusätzlich zu den Abgaben für AHV und Pensionskasse jedes Jahr auch einen Betrag in ihre private Vorsorge einzahlen, in die sogenannte Säule 3a. Der Maximalbetrag beträgt für Angestellte im laufenden Jahr 7056 Franken. Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens einzahlen, aber höchstens 35'280 Franken.
Die 3a-Beiträge können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dafür muss die Zahlung bis spätestens am 31. Dezember 2023 auf dem Vorsorgekonto eingetroffen sein. Auch wenn die Säule 3a eigentlich zum Aufbau von Vorsorgegeldern bestimmt wäre, tätigen die meisten Angestellten die Einzahlung zum Steuersparen.
Versteuert werden die 3a-Gelder dann bei der Kontoauflösung, also spätestens bei Erreichung des AHV-Alters. Experten empfehlen deshalb, mehrere 3a-Konti zu führen. So können diese auf mehrere Jahre verteilt und somit meist steuerlich weniger belastend aufgelöst werden. Männer können sich das «erste» 3a-Konto frühestens mit 60 Jahren auszahlen lassen, Frauen mit 59 - wobei das Bezugsalter der Frauen ab 2024 aufgrund der jüngsten AHV-Revision schrittweise auf 60 Jahre erhöht wird. Generell gilt: Das «letzte» 3a-Konto muss spätestens im Jahr der AHV-Pensionierung aufgelöst werden.
Wer über das Pensionsalter hinaus arbeitet, kann während maximal fünf Jahren weiter in 3a-Konti einzahlen - und falls die Pensionskassen-Schwelle nicht erreicht wird, auch höhere Beträge, wie Karl Flubacher vom VZ Vermögenszentrum, betont. «Das lohnt sich steuerlich immer: Denn Einzahlungen werden vom steuerbaren Einkommen abgezogen, der Bezug der Vorsorgegelder wird dann aber zu einem privilegierten Satz versteuert.»
Mit einem Pensionskasseneinkauf können die Versicherten mittel- und längerfristig ihr Altersguthaben und folglich ihre Rente aufbessern. Kurzfristig können sie dadurch vor allem Steuern sparen. Einkäufe lohnen sich vor allem in den Jahren vor der Pensionierung, wie Flubacher erklärt. «Die Rendite eines Pensionskasseneinkaufs ist umso höher, je höher das steuerbare Einkommen und damit die Steuerersparnis bei der Einzahlung ist, und je kürzer das Geld in der Pensionskasse bleibt».
Flubacher empfiehlt allen Versicherten, sich bei ihrer Pensionskasse nach dem maximalen Betrag zu erkunden, den sie freiwillig einzahlen können. Dieser sollte dann steuerspartechnisch nicht auf einmal, sondern gestaffelt über mehrere Jahre hinweg einbezahlt werden. Gleichzeitig warnt der VZ-Experte: Nach einem Einkauf darf drei Jahre lang kein Geld von der Pensionskasse in Kapitalform bezogen werden. Wer also bei der Pensionierung das Kapital zumindest teilweise beziehen will, darf mindestens drei Jahre vorher keine freiwilligen Einkäufe mehr tätigen.
Wer eine Liegenschaft besitzt und diese umbauen muss, sollte die Arbeiten aus steuerlichen Gründen wenn möglich auf zwei Jahre verteilen, sagt Flubacher vom Vermögenszentrum. Aufgrund des Progressionseffekts sei es in der Regel besser, zweimal 30'000 Franken abziehen zu können statt einmal 60'000 Franken.
Geltend gemacht werden können nur werterhaltende Arbeiten, wie etwa die Renovation der Fassade oder des Dachs. Entscheidend ist hier das Rechnungsdatum. Liegenschaftsbesitzer, die derzeit am Umbauen sind, können versuchen, von den ausführenden Firmen einen Teil der Rechnungen noch 2023 zu erhalten.
In der Regel gilt: Für die Steuerrechnung des abgelaufenen Jahres entscheidend ist der Wohnort am 31. Dezember. Wer also jetzt ohnehin an einen steuergünstigeren Ort umzieht, sollte dies offiziell noch vor dem Jahreswechsel tun, rät der VZ-Experte Flubacher.
Umgekehrt gilt: Wer in einen steuertechnisch teureren Ort umziehen will, sollte mit der Anmeldung warten bis im Januar 2024.
Für den Krankenkassenwechsel in der obligatorischen Grundversicherung ist es nun zu spät. Sparen kann man hier trotzdem noch - etwa, indem man den Bezahlrhythmus anpasst. Wer die Prämien halbjährlich oder gar jährlich statt monatlich einzahlen kann, erhält von den meisten Kassen einen Rabatt. Dieser bewegt sich zwischen 0.4 und 2 Prozent. Eine Nachfrage bei der Krankenkasse kann sich also lohnen.
Wer neu eine jährliche oder halbjährliche Rechnung will, muss dies bis spätestens am 1. Januar bei seiner Krankenkasse melden, wie Christophe Kaempf vom Kassenverband Santésuisse sagt. Wer diese Frist verpasst, kann Mitte Jahr auf eine halbjährliche Rechnung wechseln. Die Frist hierfür läuft am 1. Juli ab.
Es gibt auch Kassen, die keine solche Rabatte bieten: Dazu gehören etwa Concordia, Groupe Mutuel und die Krankenkasse Luzerner Hinterland.
Vor Jahresschluss lohnt sich auch ein Blick in die Zusatzversicherungen: «Bei vielen ambulanten Zusatzleistungen sind die Versicherungsleistungen an ein Kalenderjahr gebunden», sagt Benjamin Manz vom Vergleichsportal Moneyland. Falls die jährliche Limite noch nicht erreicht sei, könne es sinnvoll sein, die Leistungen noch in diesem Jahr in Anspruch zu nehmen. Beispiele sind etwa Beiträge an Kontaktlinsen, Brillen oder Schuheinlagen.
Nicht alles muss noch im laufenden Jahr erledigt werden, es gibt auch Sachen, die sich ins nächste Jahr verschieben lassen. Aber vielleicht sollte man sich über die Feiertage einen Überblick verschaffen - etwa über die Konditionen bei den eigenen Bankkonti. Hier ist das Wissen eher bescheiden, wie jüngst die neuste Retail-Banking-Studie der Hochschule Luzern offenbarte. Sparer kennen demnach den Zins auf ihrem eigenen Sparkonto nicht.
Ein Fehler, denn jetzt, da die Ära der Null- und Negativzinsen vorbei ist, zahlen die Banken wieder Zinsen auf Sparguthaben. Die Unterschiede zwischen den Banken seien erheblich, sagt Moneyland-Experte Manz. Bankkunden sollten sich nicht mit zu niedrigen Sparzinsen zufriedengeben. «Man kann ohne viel Aufwand ein weiteres Sparkonto eröffnen.» Und er ergänzt: «Wichtig ist, dass nebst dem Zinssatz auch die Rückzugsbedingungen bei den Sparkonten genau geprüft werden.»
Es gibt freilich auch andere, oft attraktivere Spar- und Anlageoptionen. Auf Festgeldkonten und Kassenobligationen zum Beispiel gibt es in der Regel höhere Zinsen als auf Sparkonten. Allerdings gibt es einen Nachteil: «Bei Kassenobligationen ist das Geld für eine bestimmte Laufzeit gebunden», sagt Manz von Moneyland. Derzeit empfiehlt er möglichst kurze Laufzeiten, auch weil die Zinsen mit zunehmender Laufzeit nicht stark ansteigen.
Wie bei den Sparkonti sind auch bei den Versicherungen die Unterschiede gross. Es lohne sich, die Prämien von Auto-, Reise-, Rechtsschutz, Haftpflicht- und Hausratsversicherung zu vergleichen, sagt Manz. Der Moneyland-Experte rät auch, sich zu vergewissern, dass man nicht doppelt versichert sei. So kommt es zum Beispiel vor, dass manche eine separate Reiseversicherung abschliessen, obwohl sie bereits über ihre Kreditkarte versichert seien. Die Versicherten sollten weder unter- noch überversichert sein, ergänzt Manz. Das heisst auch: Unnötige Versicherungen können gekündigt werden.
Wie bei den Versicherungen nütze die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ihr Sparpotenzial bei den Telekom-Abos nicht aus. Auch hier empfiehlt der Moneyland-Experte, die verschiedenen Angebote zu vergleichen. Unter Umständen könnten Abonnenten beim bestehenden Telekom-Anbieter bessere Konditionen aushandeln, sagt Manz.
Zudem rät Manz regelmässig all die Streaming-Abos und zahlungspflichtige Apps zu kontrollieren, die bei vielen oft auch unbemerkt weiterlaufen würden. Der Vorteil der Streaming-Abos ist, dass die meisten bei Bedarf relativ kurzfristig kündbar sind.
Zudem rät Manz zwischendurch all die Streaming-Abos und zahlungspflichtige Apps zu kontrollieren, die bei vielen oft auch unbemerkt weiterlaufen würden. Der Vorteil der Streaming-Abos ist, dass die meisten bei Bedarf relativ kurzfristig kündbar sind.
Spenden an steuerbefreite, gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Ableger in der Schweiz können von der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen im Umfang von bis zu 20 Prozent des Reineinkommens abgezogen werden - im Kanton Basel-Landschaft sogar unbegrenzt, wie Flubacher vom Vermögenszentrum ergänzt. Wer spendet, tut also nicht nur Gutes, sondern spart auch Steuern. (aargauerzeitung.ch)
Finanzbildung und somit ein wesentlicher Teil des Lebens, fehlt leider komplett in der obligatorischen Schule.
2% auf sicher ist zwar völlig ok, aber als Familie 1 Jahr im Voraus zu bezahlen, ist für uns schlichtweg nicht möglich.
Da passt der Spruch: "Wer hat, dem wird gegeben." perfekt.
Ich kriege ja auch keinen Rabatt, obwohl ich schon Jahrzenhnte jeden Monat im Voraus pünktlich bezahlt habe.