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Zalando muss strengere Regeln für Online-Dienste beachten

Zalando muss strengere Regeln für Online-Dienste beachten

03.09.2025, 11:3003.09.2025, 12:51
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Die Einstufung des Onlineshops Zalando als «sehr grosse Online-Plattform» ist einem Urteil des EU-Gerichts zufolge rechtens. Damit gelten auch strengere Regeln für das Unternehmen.

epa11532690 The logo of fashion retailer Zalando at the headquarters in Berlin, Germany, 07 August 2024. German online fashion retailer Zalando announced second quarter results on 06 August, reporting ...
Unter anderem sollen illegale Inhalte von dritten Seiten schneller entfernt werden.Bild: keystone

Das Gericht wies eine Klage des Berliner Dax-Konzerns gegen den entsprechenden Beschluss der EU-Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) ab, wie die Richterinnen und Richter in Luxemburg mitteilten. Die Kommission durfte demnach davon ausgehen, dass Zalando die für eine solche Einstufung relevante Schwelle von 45 Millionen aktiven Nutzern überschreite.

Die Kommission durfte demnach davon ausgehen, dass Zalando die für eine solche Einstufung relevante Schwelle von durchschnittlich 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat überschreite. Das Unternehmen kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung beim Gerichtshof der Europäischen Union einzulegen.

Die Kommission durfte demnach davon ausgehen, dass Zalando die für eine solche Einstufung relevante Schwelle von durchschnittlich 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat überschreite. Das Unternehmen kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung beim Gerichtshof der Europäischen Union einzulegen.

Für sehr grosse Plattformen und Suchmaschinen gelten besonders strenge Vorgaben. Sie müssen etwa jährliche Risikobewertungen vorlegen und mit Behörden sowie Forschern Daten teilen.

Knackpunkt: Hybrides Geschäftsmodell von Zalando

Das Unternehmen hatte dagegen argumentiert, dass es einerseits keine klassische Plattform sei, weil es eigene Inhalte bereitstelle und sich darüber hinaus die Produkte von Dritten nach einer genauen Prüfung praktisch zu eigen mache. Ausserdem seien die Nutzerzahlen falsch interpretiert worden.

Zalandos Geschäftsmodell ist hybrid: Einerseits werden eigene Produkte vertrieben, andererseits im Rahmen eines sogenannten Partnerprogramms die Produkte von Dritten.

Das EU-Gericht entschied, dass Zalando in Bezug auf die Drittverkäufe eine Plattform nach dem DSA sei. Zalando sei nicht in der Lage gewesen, zu unterscheiden, wer von den mehr als 83 Millionen Personen, die den gesamten Shop genutzt hatten, den Inhalten aus dem Partnerprogramm ausgesetzt waren. Daher durften alle Nutzerinnen und Nutzer zusammengezählt werden.

Das Unternehmen teilte nach der Urteilsverkündung mit: «Wir sind weiterhin der Ansicht, dass das Gericht nicht angemessen berücksichtigt hat, dass Zalando ausschliesslich kuratierte, hochwertige Produkte von etablierten und vertrauenswürdigen Markenpartnern anbietet.» Das Geschäftsmodell stelle wegen dieser geprüften Auswahl kein «systemisches Risiko» für die Verbreitung schädlicher oder illegaler Inhalte von Dritten dar. (awp/sda/dpa)

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