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Streik Flughafen Deutschland: Die Auswirkungen auf die Schweiz

Diese Auswirkungen hat der Streik in Deutschland auf den Schweizer Flugverkehr

01.02.2024, 09:03
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Deutschland streikt. Zuletzt waren es die Mitarbeiter der Bahn, die für bessere Arbeitsbedingungen die Arbeit niederlegten, diesen Donnerstag ist es das Sicherheitspersonal an den Flughäfen des Landes.

Organisiert wird der Streik von der Gewerkschaft Verdi. Er dauert vom frühen Donnerstagmorgen bis um Mitternacht und betrifft elf Flughäfen, darunter Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln oder Stuttgart.

Wir haben bei den Airlines nachgefragt, was das für Schweizer Reisende bedeutet.

Swiss

Die Swiss bestätigt, dass sie vom Arbeitskampf stark betroffen sei. Die Hinflüge könnten zwar bis auf wenige Ausnahmen stattfinden, in die entgegengesetzte Richtung jedoch sehe es anders aus:

«Die Rückflüge in die Schweiz müssen wir bis auf zwei Flüge von Düsseldorf (LX1017, LX1025) aufgrund des Streiks ohne Fluggäste durchführen.»

Ab Deutschland seien rund 2900 Swiss-Passagiere betroffen, davon rund 490 mit Zielort Genf. Die Flüge nach München hingegen würden wie gewohnt durchgeführt.

Die Pressestelle fügt hinzu: «Fluggästen, die zwingend morgen nach Zürich reisen müssen, empfehlen wir die Reise mit dem Zug oder Auto.»

Eurowings

Eurowings betont gegenüber watson, dass sie in dieser Auseinandersetzung nicht Tarifpartner ist, sondern Betroffener.

«Von ursprünglich insgesamt 270 für morgen europaweit geplanten Eurowings Flügen werden wir 190 – also rund 2/3 – streichen müssen. Vereinzelt werden Flüge stattfinden können, so auch auf den Strecken in die Schweiz.»

Die Fluggesellschaft geht jedoch davon aus, dass der Betrieb am Freitag wieder weitgehend normal durchgeführt werden könne.

Lufthansa

Optimistischer gestimmt ist da die Lufthansa. Ein Sprecher sagte auf Anfrage von watson:

«Grundsätzlich sind die Lufthansa-Flüge von und nach Basel und Zürich nicht betroffen, es sei denn, sie würden kurzfristig gestrichen.»

EasyJet

Easyjet gibt auf Anfrage bekannt, dass die Fluggesellschaften aufgefordert worden seien, einige Flüge im Streikzeitraum zu streichen.

«Eine kleine Anzahl von Flügen wird daher über Nacht vom 1. Februar auf den 2. Februar verschoben.»

Davon betroffene Passagiere würden im Voraus informiert und hätten Anrecht auf eine kostenlose Umbuchung oder eine Rückerstattung des Ticketpreises. «Darüber hinaus stellen wir, wenn nötig, Hotelunterkunft und Mahlzeiten für unsere Passagiere bereit.»

(anb)

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quelle: imugr
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