Im neuen Gefängnis Zürich-West kann man sich in solchen Zellen einsperren lassen, damit die Verantwortlichen den Betrieb testen können.screenshot: keystone-sda
05.02.2022, 22:0606.02.2022, 12:14
Was ist passiert?
Dass der Kanton Zürich sein neues Gefängnis Zürich-West (GZW) mit Freiwilligen testen will, bevor es den Betrieb aufnimmt, ist seit vergangenem Juni bekannt. Und nun läuft seit Samstag (00.00 Uhr) die offizielle Anmeldefrist.
Die Bewerbung ist bis 13. Februar, 00.00 Uhr möglich, über die unten verlinkte Website (Online-Formular).
Wer bis zu vier Tage im Gefängnis verbringen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein, im Kanton Zürich wohnen oder in der kantonalen Verwaltung arbeiten, sowie einer Sicherheitsprüfung zustimmen. Für die Teilnahme gibt's keine finanzielle Entschädigung.
Wann geht's los?
Der Testbetrieb dauert von Donnerstag, 24. März, 12 Uhr, bis Sonntag, 27. März, 10 Uhr. Die Bewerberinnen und Bewerber können angeben, an welchen Tagen des Testbetriebs sie verfügbar sind und ob sie übernachten wollen.
Auch der Raucher-Status, die gewünschte Verpflegung (Fleisch, halal oder vegetarisch) und die Bereitschaft, mit Medien in Kontakt zu kommen, werden abfragt.
Ein Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
screenshot: watson
Auf der offiziellen Bewerbungs-Website werden die wichtigsten Fragen beantwortet, «mit reichlich Beamtenhumor», wie der Rechtsanwalt und Blogger Martin Steiger meint.
Der Jurist weist in einem Blog-Beitrag darauf hin, dass die freiwillige Teilnahme, die jederzeit abgebrochen werden könne, nicht mit dem «Haftschock» bei unfreiwilliger und überraschender Untersuchungshaft vergleichbar sei.
Und damit zu den Antworten der Gefängnisleitung ...
Warum wird ein Testbetrieb durchgeführt?
«Bei diesem Testbetrieb gibt es nur Gewinner. Als Teilnehmerin oder Teilnehmer können Sie in einer sicheren Umgebung die Erfahrung machen, wie es sich ungefähr für eine real festgenommene Person anfühlen könnte, plötzlich eingesperrt zu sein. Machen Sie selbst den Vergleich zwischen Fiktion aus diversen Serien und der Realität in der Schweiz. Für uns als Betrieb ist es die Gelegenheit, für uns wichtige Prozesse zu testen und gegebenenfalls anpassen zu können, bevor es im April dann wirklich ernst wird.»
Was wird getestet?
«Es kann sein, dass Sie vor und während Ihrem Aufenthalt zu einer Befragung eingeladen werden. In diesem Fall meinen wir nicht eine Befragung durch die Staatsanwaltschaft oder durch die Polizei, sondern durch eine Studiengruppe, welche verschiedene Aspekte Ihres Aufenthalts untersuchen möchte. Es wäre natürlich toll, wenn Sie bei dieser Befragung mitmachen (...).»
Was gibt's zu essen?
«Wenn es nach den zahlreichen Leserkommentaren in Medien zu den entsprechenden Artikeln gehen würde, gibt es im besten Fall Wasser und Brot für Sie. Am Sonntag ist es dann sogar mal Vollkornbrot. Seien Sie froh, dass diese Leser nicht im Justizvollzug arbeiten. Effektiv ist es so, dass Sie zwischen Fleisch/Vegetarisch und Halal wählen können. Andere Kostformen bieten wir im Testbetrieb nicht an. Auf Allergien, Unverträglichkeiten und Intoleranzen nehmen wir natürlich Rücksicht. Sie können diese Angaben im Gesundheitsfragebogen machen, den Sie bei einer provisorischen Zusage etwas später erhalten werden.»
Kann man als Pärchen mitmachen?
«Jein. Jede und jeder muss sich selbst und einzeln anmelden. Bezüglich der Unterbringungswünsche können Sie nur zwischen Nichtraucher und Raucher wählen. Sie werden weiterhin nach Geschlechtern getrennt untergebracht.»
Kann man den Aufenthalt «verschenken»?
«Nein. Das geht nicht. Sie können gerne Ihr Umfeld auf die Möglichkeit einer Teilnahme hinweisen. Jemanden ‹aus Spass› anzumelden, finden nur Sie witzig. Uns machen Sie mehr Arbeit und Sympathiepunkte sammeln Sie bei der ‹beschenkten› Person ganz bestimmt nicht.»
Was ist mit Corona?
«Wenn wir das wüssten... Wir haben leider auch keine Glaskugel. Aber jede Menge Zuversicht und Hoffnung. Was wir Ihnen versichern können, ist, dass der Testbetrieb in jedem Fall stattfindet. Inwiefern dann Tests oder Schutzmassnahmen notwendig sind, wissen wir jetzt leider auch noch nicht. Aus diesem Grund müssen Sie aktuell auch (noch) die Frage bezüglich Ihres Corona-Status beantworten. Sollte bis dahin immer noch eine Zertifikats- oder Testpflicht gelten, sind wir davon ebenfalls betroffen. Im Grundsatz gelten zum Zeitpunkt des Testbetriebs die Massnahmen gemäss Bundesrat und Kanton. Darüber hinaus können wir weitere Massnahmen anordnen, an die Sie sich dann ebenfalls halten müssen.»
Weitere Antworten gibt's auf der verlinkten Website.
PS: watson sass schon mal ...
Quellen
(dsc)
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