Luzern: Sonderschule oder nicht – neu sollen je beide Elternteile entscheiden
- Bei Schülern mit getrennt lebenden Eltern gelten neue Regeln, wenn es um den Antrag für einen Sonderschulplatz geht, wie die «Neue Luzerner Zeitung» schreibt. Vorher war das Sorgerecht in der Regel bei einem Elternteil. Dieser unterschrieb auch die Anmeldungen zur Abklärung und Anträge auf Sonderschulmassnahmen.
- Nun gilt bei gemeinsamem Sorgerecht: Die Schulleitung muss die Unterschriften beider Elternteile einholen. So will es der Kanton Dies, weil das gemeinsame Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern neu der Regelfall ist.
- Neu ist auch, dass die Erziehungsberechtigten beim Übertrittsverfahren zwingend gemeinsam entscheiden müssen. Sind sie sich dabei nicht einig, liegt es an ihnen, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) zu kontaktieren, um einen Entscheid herbeizuführen.
- Laut Experten besteht die Gefahr, dass Kind zum «Spielball» Streitereien werde – etwa indem ein Elternteil nur aus Trotz eine Abklärung verbietet. (rwy)


