Die Geschichte ist schnell erzählt: Stell dir vor, du musst Jahr für Jahr Steuern zahlen auf Einkommen, das du gar nicht erhältst. Genau das geschieht hierzulande: Wohneigentümerinnen und -eigentümer müssen ein fiktives Einkommen versteuern. Es stellt mögliche Mieteinnahmen dar, die man verdienen würde, wenn man die Wohnung oder das Haus vermieten würde, statt selbst darin zu leben. Das ist der sogenannte Eigenmietwert, und der ist ziemlich unfair.
«Ist doch sowas von logo, dass wir diese unfaire Steuer abschaffen sollten!», denkst du jetzt vielleicht. Aber so selbstverständlich ist das nicht. Die Abschaffung ist schon ein paarmal gescheitert. Doch anders als früher ist die aktuelle Vorlage fair und ausgewogen – dein Ja an der Urne sorgt also für mehr Gerechtigkeit zwischen Mietenden und Leuten, die Wohneigentum besitzen. Deshalb ist es wichtig, dass auch du deine Stimme für ein Ja einsetzt!
PS.: Am bequemsten ist es, brieflich abzustimmen, sobald das Abstimmungscouvert in deinem Briefkasten angekommen ist.
Obacht, das Ganze funktioniert so: Die Schweiz stimmt am 28. September mit dem sogenannten «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» vor allem auch über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Der ist nämlich direkt mit dem neuen Gesetz verknüpft. Bei einem Ja zum Bundesbeschluss Zweitwohnungen ist der Eigenmietwert dann automatisch Geschichte. Im Gegenzug fallen beliebte Steuerabzüge für Unterhalt und Hypothekarzinsen weg, die Wohneigentümerinnen und -eigentümer bisher geltend machen durften. Das ist schliesslich nur fair.
Gleichzeitig dürfen die Kantone neu Zweitwohnungen in Eigenregie besteuern (und darüber stimmen wir an der Urne eigentlich ab).
Kurze Bemerkung am Rande: Oft ist bei der Vorlage auch einfach von der «neuen Objektsteuer» oder eben vom «Bundesbeschluss Zweitwohnungen» die Rede.
1915 stimmten Volk und Stände einer einmaligen eidgenössischen Kriegssteuer mitsamt einer «fiktiven Eigenmiete» zu. Diese Steuer sollte die finanziellen Auswirkungen des Ersten Weltkriegs abmildern. Später, während der Weltwirtschaftskrise, wurde erneut eine Krisenabgabe fällig, wieder inklusive Eigenmietwert. Irgendwann wurde der Eigenmietwert einfach in permanentes Recht umgemünzt. Der Rest ist Geschichte.
Betroffene zahlen also Jahr für Jahr Steuern auf ein Einkommen, das sie gar nicht erzielen. Das belastet insbesondere ältere Menschen, die ihre Wohnung oder ihr Haus über Jahrzehnte abbezahlt haben. Sie müssen nach wie vor den Eigenmietwert versteuern. Gerade nach der Pensionierung wird das für viele Rentnerinnen und Rentner finanziell zur grossen Last, weil sie weniger Einkommen haben.
Die Bedingungen sind für junge Familien und Geringverdienende heute besonders anspruchsvoll
Auch junge Familien, die Wohneigentum erben oder von einem Eigenheim träumen, scheitern oftmals am Eigenmietwert und nicht etwa am Kredit der Bank. Denn die Tragbarkeit einer Hypothek wird durch diese Geistersteuer zusätzlich erschwert.
Last but not least ist der Eigenmietwert auch für Menschen mit geringem Einkommen eine Bürde. Erben sie Wohneigentum von ihren Eltern, bleibt im schlimmsten Fall nur der Verkauf, selbst wenn sie gerne im Elternhaus leben möchten.
Bei einem Ja zur neuen Objektsteuer und damit automatisch einem Ja zur Abschaffung des Eigenmietwertes können Leute mit Wohneigentum die Schuldzinsen der Hypothek gar nicht oder – wenn sie noch vermietete Liegenschaften besitzen - nur noch begrenzt von den Steuern abziehen. Das ist nur fair und das Abzahlen der Hypothek(en) lohnt sich wieder. Dieser Umstand fördert auch die Eigenverantwortung.
Warum ist dieser Punkt wichtig? Viele Leute zahlen die Hypotheken bisher gerade wegen der steuerlichen Vorteile nur unzureichend an die Bank zurück. Das sorgt dafür, dass die Schweiz weltweit eine der höchsten Privatverschuldungen aufweist und wird vielen Wohneigentümerinnen und -eigentümern nach der Pensionierung zum Verhängnis. Denn sie haben nun weniger Einkommen, müssen aber immer noch gleich hohe Hypothekarzinsen finanzieren – und den Eigenmietwert.
Die Vorlage beinhaltet eine Ausnahmeregelung für Menschen, die erstmals Wohneigentum kaufen: Sie dürfen einen Teil der Hypothekarzinsen in den ersten zehn Jahren von den Steuern abziehen. Das erleichtert und ermöglicht jungen Familien den Erwerb von Wohneigentum.
Sag am 28. September Ja zum «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» oder kurz: zum Bundesbeschluss Zweitwohnungen – und zur Abschaffung des Eigenmietwerts.