Das könnte dich auch noch interessieren:
Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag einen FCZ-Fan wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt. Der 23-jährige Schweizer warf nach einem Fussballspiel im Oktober 2021 eine brennende Seenotfackel in Richtung gegnerischer Fans.
Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Verurteilte muss also nur ins Gefängnis, wenn er sich innerhalb der Probezeit erneut etwas zuschulden kommen lässt. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe erhielt er eine Busse von 200 Franken und muss die Verfahrenskosten in der Höhe von mehr als 3000 Franken übernehmen.