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Special-Edition: Heute quizzt der Chef den Huber!

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Heute quizzt der Chef den Huber – doch das heisst nicht, dass es für dich leichter wird!

Bild: watson
04.11.2018, 19:5605.11.2018, 13:35

Liebe Huberquizzer

Euer Lieblingsquiz gibt's diese Woche in einer Special-Edition: Weil Toggi frei hat, ist Chefredaktor Maurice Thiriet in die Bresche gesprungen und hat sich zehn fiese Fragen ausgedacht. Basler sind deshalb ein klein wenig im Vorteil, so viel sei verraten. Los geht's – viel Spass!

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Der Chef hat schon mal qequizzt, damals jedoch als Huber-Ersatz. Hier kannst du gegen ihn antreten: 

Und hier ein paar weitere Huber-Quiz. Falls du noch nicht genug hast: 

«Werdet wach! Zwiebeln sind das Schlimmste, was es gibt!»

Video: watson/Daniel Huber, Emily Engkent
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46 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Raembe
04.11.2018 20:14registriert April 2014
4/10, die Mastirbationsantwort war zu verlockend😂😂
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elnino
04.11.2018 20:40registriert Oktober 2014
8/10 und konnte widerstehen, die Maturbationsantwort zu klicken. Wichtig!

Was passiert mit meinem Leben jetzt? Wer bin ich und wohin gehe ich? Ich fühle ein Vakuum
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Jimmy :D
04.11.2018 21:17registriert Juli 2014
aufgabe 2 ist eine Logikaufgabe 2 oder 3 muss stimmen aber weil 1 und 2 beide über die Grossbasler sind ist 3 richtig ;)
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Wie ein Schweizer Nazi nach dem Krieg wieder zum angesehenen Bürger wurde
Adolf Walter floh 1939 vor der Schweizer Justiz ins Deutsche Reich. Zurück in der Schweiz wurde er wegen Landesverrats verurteilt. Nach seiner Haftstrafe gelang ihm als Unternehmer der Schritt in ein bürgerliches Leben.
Die Einschätzung der Bundesstrafrichter zu Adolf Walter war deutlich: Seine Behauptungen wären wenig glaubwürdig und er machte nicht den Eindruck, dass er seine Schuld zugäbe und Einsicht oder Reue zeigte. Ausserdem habe er seine Verbrechen aus innerster Überzeugung begangen und sich aus freien Stücken den Verrätern angeschlossen. Das Bundesstrafgericht verurteilte Walter deshalb am 7. Mai 1948 wegen Angriffs auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft und weiterer Delikte zu einer Strafe von zwei Jahren Zuchthaus und fünf Jahren «Einstellung in der bürgerlichen Ehrenfähigkeit». Der Solothurner durfte somit weder wählen noch abstimmen oder ein öffentliches Amt übernehmen.
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