Schweiz

Basler Zolli lehnt kantonale Primaten-Initiative ab

Zolli will kein «Recht auf Leben» für Affen – und lehnt kantonale Primaten-Initiative ab

15.12.2021, 14:52
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Der Zoo Basel wehrt sich gegen die Initiative «Grundrechte für Primaten», die am 13. Februar 2022 im Kanton Basel-Stadt zur Abstimmung kommt. Dies, obwohl die Affen des Zolli bei einer Annahme des Volksbegehrens nicht davon betroffen wären.

Schimpanse, Affe, nachdenklich (Symbolbild)
Ein Schimpanse. Bild: Shutterstock

Das Recht auf Leben sei ein Konzept, das bei Menschen funktioniere, sagte Zoo-Direktor Olivier Pagan am Mittwoch vor den Medien. Die Lebenswelten der rund 500 verschiedenen Affen seien hingegen sehr weitgefächert. Es sei arrogant, wenn der Mensch sein Lebenskonzept anderen Tierarten auferlegen wolle, sagte Pagan.

Die Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» verlangt, dass die kantonale Verfassung mit einen Artikel für das «Recht von nichtmenschlichen Primaten auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit» ergänzt wird.

«Wenn Affen Rechte erhalten, trägt dies nicht zu ihrem Schutz und Wohlergehen bei, denn sie können diese Rechte weder ausüben noch durchsetzen», sagte Pagan dazu.

Für den Zoo Basel würde sich nichts ändern, wenn die Initiative angenommen würde. Das Volksbegehren ziele auf kantonale Organe ab, sagte Pagan – der Zoo ist aber eine private Institution.

Mit dem Schweizer Tierschutzgesetz, so der Zoodirektor weiter, habe man aber bereits alle Regelungen und Möglichkeiten für eine gute Tierhaltung.

SP und Grüne für Initiative

Gemäss Zoo-Kurator Adrian Baumeyer steht die Initiative im Widerspruch zum Tierschutzgesetz. So nehme das Tierschutzgesetz die Tierhalter in die Pflicht, ihre Tiere vor Leid zu bewahren. Mit der Initiative hingegen dürften kranke Tiere kaum mehr eingeschläfert werden, um sie von ihrem Leid zu erlösen, sagte Baumeyer.

Gegen die Initiative sprach sich auch der Verband der Zoologischen Gärten mit Sitz in Berlin aus, dem 71 Zoos in Deutschland, Schweiz, Österreich und Spanien angehören. So sei die Priorisierung von Primaten willkürlich und würde der Gleichbehandlung aller Tierarten widersprechen, schrieb der Verband in einer Stellungnahme letzten November.

Das Volksbegehren für die Gewährung von Grundrechten für nichtmenschliche Primaten musste bereits einen gerichtlichen Umweg in Kauf nehmen. Regierung und Grosser Rat hatten die Initiative 2018 für rechtlich ungültig erklärt. Das Bundesgericht korrigierte diesen Entscheid 2020, so dass nun am 13. Februar 2022 über das Begehren abgestimmt werden muss. Die Basler SP und die Grünen haben sich für eine Annahme der Initiative ausgesprochen.

Lanciert hatte das kantonale Volksbegehren die «Denkfabrik» Sentience Politics im Jahr 2016; die nötigen 3000 Unterschriften waren rasch gesammelt. Die Initianten begründen ihr Volksbegehren mit der ihrer Ansicht nach ungenügenden schweizerischen Tiergesetzgebung, die Forschung an Primaten unter teils qualvollsten Bedingungen zulasse.

Auf nationaler Ebene entscheidet das Stimmvolk am selben Tag über die Vorlage «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot». Das Initiativkomitee verlangt ein totales Verbot von wissenschaftlichen Versuchen an Tieren und Menschen. (yam/cst/sda)

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16 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Wysel Gyr
15.12.2021 15:12registriert Oktober 2021
"«Wenn Affen Rechte erhalten, trägt dies nicht zu ihrem Schutz und Wohlergehen bei, denn sie können diese Rechte weder ausüben noch durchsetzen», sagte Pagan dazu."

Könnte man nicht das genaugleiche über Babies, Kinder und demente Menschen sagen?
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Schoggistängel
15.12.2021 15:38registriert April 2021
Es sei arrogant, wenn der Mensch sein Lebenskonzept anderen Tierarten auferlegen wolle . Aber sterben durch die Menschenhand dürfen sie auf alle möglichen Varianten. Ich rede hier nicht nur vom Schlachthof, auch Tierversuche zähle ich hier dazu
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Pragmatiker17
15.12.2021 17:01registriert Juni 2018
Angesichts der durchaus vernünftigen Argumenation des Zoos ist der Titel mal wieder tendenziell reisserisch.
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