Grundrechte gelten für alle Menschen. Doch was ist mit den Affen, Gorillas, Schimpansen und Orang-Utans? Eine kantonale Volksinitiative fordert seit 2016, dass über 300 Primaten-Arten ein «Recht auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit» erhalten sollen. Hinter diesem ungewöhnlichen Vorschlag steckt die Stiftung Sentience Politics.
Ihre Begründung: «Nichtmenschliche Primaten sind hochintelligent, können mit Menschen in Zeichensprache kommunizieren, sind leidensfähig, empfinden Empathie für andere und können sich sowohl an vergangene Ereignisse erinnern als auch in die Zukunft blicken.» Für sie ist die Tatsache, dass Grundrechte nur für Menschen und nicht für Primaten gelten, eine Diskriminierung.
Die Forderung wurde von 3080 Stimmberechtigten unterstützt, womit eigentlich der Weg für eine Volksabstimmung frei war. Die Baslerinnen und Basler konnten aber bis heute noch nicht darüber entscheiden, ob den nicht-menschlichen Primaten Grundrechte zugesprochen werden sollten. Das Kantonsparlament erklärte die Initiative nämlich für «unzulässig».
Seither wird ein Streit auf rechtlicher Ebene geführt. Die Initiantinnen klagten vor dem Appellationsgericht und bekamen Recht. Dagegen wehren sich nun aber die Kantonsparlamentarier selbst: Sechs Politikerinnen und Politiker von SP, CVP, FDP und SVP klagen vor dem Bundesgericht und verlangen, dass die Initiative ungültig bleibt.
Beim Streit geht es um die Frage, ob die kantonale Volksinitiative das Bundesrecht verletzt. Regierungsrat und Parlament bejahen das. Sie argumentieren, dass die Tiere nicht «grundrechtsfähig» sein könnten, weil ihnen die «Rechtsfähigkeit» fehlen würde. Dieser Begriff kommt aus dem Privatrecht und entscheidet darüber, wer beispielsweise Verträge eingehen kann. Ein weiteres Argument war, dass für den Tierschutz eigentlich der Bund zuständig sei.
Beide Argumente überzeugten das kantonale Gericht nicht. Dieses führte aus, dass Tiere auch im Privatrecht «parteifähig» sein könnten und der Kanton zumindest bei Grundrechten, die nur kantonale Behörden an schärfere Tierschutzregeln binden wollen, weiter gehen dürfe, als es der Bund tut.
Oder anders gesagt: Die Initiative produzierte bislang vor allem theoretisches Futter für Juristinnen und Juristen. Das kantonale Gericht kam zum Schluss, dass die Initiative für gültig erklärt werden müsse – selbst wenn die Initiative bei Unternehmen im Bereich der Tierversuche gar nicht zur Anwendung kommen würde. Sprich: Nur die Kantonsbehörden wären verpflichtet, das Primaten-Grundrecht zu respektieren.
Dieser Streit wird nun beim Bundesgericht fortgesetzt, wobei zu erwarten ist, dass die Richterinnen und Richter nach dem Prinzip «in dubio pro populo» (frei übersetzt: «im Zweifel für das Volk») entscheiden werden. Die Verhandlung ist öffentlich und wird am 16. September stattfinden.
Das Bundesgericht verfolgte bislang die Praxis, dass heikle kantonale Volksinitiativen dann für gültig erklärt werden sollten, falls sie auf irgendeine Art und Weise im Einklang mit dem Bundesrecht umgesetzt werden kann.
Dass das möglich ist, hat das kantonale Gericht bereits ausgeführt. Dieses äusserte sich übrigens auch zur Frage, was passieren könnte, wenn die baselstädtischen Kantonsbehörden die Grundrechte von nicht-menschlichen Primaten verletzen würden. «Sie bedürfen einer rechtlichen Vertretung», heisst es im Urteil des Appellationsgerichts. «Zu denken wäre etwa an einen speziellen Beauftragten beim Veterinäramt oder der Kesb, eine Ombudsfrau oder einen eigenständigen Primatenbeistand», so die Ausführungen der Justiz.
Ob Kesb oder Ombudsmann: Sie hätten sowieso – Stand heute – wenig zu tun. Gebunden an das neue Grundrecht wären nur die «öffentlich-rechtlichen Anstalten» wie die Spitäler oder die Universität, die bislang noch nie an Primaten forschte.
Nicht gebunden wären die grossen Pharmakonzerne in Basel. Sie führen seit 2018 sowieso keine Tierversuche mehr mit Primaten durch; noch in den 1980er Jahren forschten sie an tausenden Affen verschiedener Arten.
Auch der Basler «Zolli», der Verhaltensversuche an Primaten durchführt, müsste sich nicht ans neue Grundrecht halten. Einerseits weil er von einer privaten Aktiengesellschaft geführt wird. Andererseits weil die Tierversuche dort mit «keinerlei Belastung der Tiere wie Schmerzen, Leiden, Schäden, Angst oder anderen Würdeverletzungen» verbunden seien.
Basler sind also auf der gleichen Stufe wie Affen? Erstaunt als Zürcher nicht wirklich....
Abgesehen von dieser Stichelei: Die Initiative ist 🧀 und vermenschlicht disneyhaft Tiere.