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Zentralschweizer Kantone lagern Ausschaffungshaft an Zürich aus

Zentralschweizer Kantone lagern Ausschaffungshaft an Zürich aus

24.02.2022, 03:05
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Ausländerinnen und Ausländer, die in der Zentralschweiz in Administrativhaft kommen sollen, werden ab April 2022 im Flughafengefängnis Zürich untergebracht. Mit Ausnahme des Kantons Obwalden haben inzwischen alle Zentralschweizer Kantone eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zürich unterzeichnet.

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Das Flughafengefängnis in Kloten.Bild: KEYSTONE

Bisher seien die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer in separaten Abteilungen innerhalb der bestehenden kantonalen Gefängnissen untergebracht worden, teilte die Zentralschweizer Konferenz der Polizeidirektorinnen und -Direktoren am Mittwochabend mit. Diese Praxis sei mehrfach vom Bundesgericht beanstandet worden.

Aus diesem Grund haben die beteiligten Zentralschweizer Kantone gemäss Mitteilung im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft (bisher Flughafengefängnis) des Kantons Zürich 20 Plätze reserviert. Damit sollen künftig die bundesrechtlichen Vorgaben an eine rechtskonforme Unterbringung erfüllt und eine durchgehend professionelle Betreuung sichergestellt werden. Zudem soll die kantonale Gefängnisinfrastruktur von dieser «anspruchsvollen Haftform» entlastet und die Multifunktionalität in den Zentralschweizer Justizvollzugsanstalten minimiert werden.

Der Kanton Luzern hatte die Vereinbarung bereits im Dezember 2021 unterzeichnet. Er hatte dafür auf Ende Jahr sein Ausschaffungsgefängnis in der Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos geschlossen. Der Kanton Obwalden sieht derweil keinen Handlungsbedarf, wie in der Mitteilung von Mittwoch steht. Der Kanton habe die Aufgabe bereits seit längerer Zeit an Luzern abgetreten.

Der Kanton Zürich baut für die Aufnahme der Personen per April 2022 das bestehende Flughafengefängnis in ein Zentrum für den Vollzug der ausländerrechtlichen Administrativhaft (ZAA) mit rund 130 Plätzen um, wie es bereits früher hiess.

Die Kantone sind verpflichtet, die ausländerrechtliche Administrativhaft gemäss dem Ausländer- und Integrationsgesetz (also die Vorbereitungs-, Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft) in geeigneten Räumlichkeiten zu vollziehen und die dafür geeigneten Anstalten zur Verfügung zu stellen. Dabei ist die Zusammenlegung mit Personen in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug zu vermeiden.

Die ausländerrechtliche Administrativhaft ist eine Haft, der keine Straftat zu Grunde liegt. Personen, die aus der Schweiz ausgewiesen werden, das Land aber nicht selbst verlassen, werden administrativ bis zur Ausreise festgehalten. Die häufigste administrative Haftform ist die Ausschaffungshaft für abgewiesene Asylbewerber. (saw/sda)

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