Der Kanton Genf und der Fahrdienst Uber kommen einer Einigung näher. Das Unternehmen hat finanzielle Garantien abgegeben, welche die Aufnahme von Verhandlungen ermöglichen. Uber kann seine Tätigkeit fortsetzen, bis das Ergebnis der Gespräche vorliegt.
«Wir haben eine zufriedenstellende gemeinsame Basis gefunden, die es ermöglicht, das Dossier zu deblockieren», erklärte die Genfer Wirtschaftsdirektorin Fabienne Fischer (Grüne) am Freitag vor den Medien. Die Staatsrätin wies aber auch gleich zu Beginn darauf hin, dass es noch viele offene Fragen bei diesem komplexen Thema gebe.
Laut Fischer ist Uber Verpflichtungen eingegangen und hat «solide Garantien» hinterlegt. Das multinationale Unternehmen hat sich verpflichtet, bis Ende August bei einem Notar in Genf einen Betrag von 5 Millionen Franken zu hinterlegen. Die Summe soll als Sicherheit für ausstehende Löhne oder Spesen von Fahrern dienen.
Zudem wird Uber auch den rund 800 Fahrern, die in den letzten sechs Monaten auf der Uber-Plattform aktiv waren, eine Prämie von insgesamt 930'000 Franken gewähren. Jeder Fahrer wird bis Ende August einen Nettobetrag erhalten, der von seiner bisherigen Tätigkeit abhängt. Auf dieser Grundlage wird die am 10. Juni zwischen dem Kanton und Uber getroffene Vereinbarung bis zum 15. Oktober verlängert, wie es an der Medienkonferenz hiess.
Das Bundesgericht hatte Anfang Juni entschieden, dass Uber in Genf unter des Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge fällt und deshalb seine Fahrer wie Angestellte und nicht wie Selbstständige behandeln muss.
Nach diesem Urteil unterzeichnete der Fahrdienst eine Vereinbarung mit dem Kanton Genf, damit er seine Tätigkeit in Genf fortsetzen konnte. Im Anschluss an diese Einigung übertrug Uber seine Fahrer an ein Partnerunternehmen (MITC Mobility SA), was den Zorn der Gewerkschaften weckte. Ein von der Genfer Wirtschaftsdirektion eingeleitetes Schlichtungsverfahren scheiterte.
Die Verlängerung des Abkommens ermöglicht einerseits den Uber-Fahrern, für das Drittunternehmen zu arbeiten. Andererseits soll allen Akteuren Zeit gegeben werden, Lösungen zu finden. Es werden zwei Kommissionen gebildet. Eine wird sich mit der Methode zur Berechnung der Lohnnachzahlungen befassen, die den Fahrern zustehen. Die zweite beschäftigt sich mit dem Vertragsmodell, das die Fahrer an das Partnerunternehmen bindet.
(yam/sda)