Das Grand Casino Baden muss eine Sanktion von rund 1,8 Millionen Franken wegen verschiedenen Rechtsverletzungen bei seiner Online-Spielplattform zahlen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gesellschaft abgewiesen.
Die Verfehlungen gehen auf das Corona-Jahr 2020 zurück. Gut ein Jahr davor hatte der Bundesrat die Konzession des Casinos auf Online-Spiele ausgeweitet.
Allerdings hielt die Beschwerdeführerin ihre Pflichten im Bereich der Früherkennung von problematischem Spielverhalten, der Verhinderung der Teilnahme an Spielen durch gesperrte Personen und der Einhaltung der geldwäschereirechtlichen Vorgaben in gewissen Fällen nicht ein.
Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch publizierten Urteil den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in allen Punkten bestätigt. So unternahm das Casino zu wenig bei problematischem Spielverhalten, indem es keine adäquaten Abklärungen bei den jeweiligen Personen traf.
Zudem schickte das Casino beispielsweise einen Werbe-Newsletter auch an Personen, die eigentlich gesperrt waren, oder überprüfte die Herkunft gewisser Einzahlungen unzureichend. Dazu wäre das Casino aufgrund des Geldwäschereigesetzes verpflichtet gewesen.
Das Bundesverwaltungsgericht nahm für die Bemessung der Sanktion korrekterweise den Bruttospielertrag als Grundlage, der aus den Online-Spielen und den so genannten landbasierten Spielen erwirtschaftet wurde. (nib/sda)