Das Amtsgericht Olten-Gösgen hat am Montag einen ehemaligen Aargauer Grossrat der Mitte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Er hatte sich laut Urteil an der Aare zwischen Olten und Aarau immer wieder Frauen und Mädchen nackt gezeigt.
Von den angeklagten 26 Handlungen zum Nachteil von 35 Frauen und Mädchen sah das Gericht nur einen Teil als erwiesen an. In manchen Fällen kommen andere Täter in Frage, ein Teil der zwischen 2017 und 2022 begangenen Taten sind bereits verjährt.
Weil die jüngsten Opfer zwischen 13 und 15 Jahre alt waren, wurde der heute 55-Jährige nicht nur wegen mehrfachem Exhibitionismus, sondern auch wegen «mehrfacher sexuellen Handlungen mit Kindern» verurteilt. In einem Fall fasste der nackte Täter einem noch nicht ganz 16-jährigen Mädchen an die Brust, als sie gerade ihr Fahrrad aufschliessen wollte. Mit der anderen Hand habe er gleichzeitig an seinem Penis manipuliert, erklärte der Gerichtspräsident am Montag.
Das Alter seiner Opfer habe den Verurteilten «schlicht nicht gekümmert», sagte der Gerichtspräsident. Er habe es in Kauf genommen, auch Mädchen im Schutzalter zu belästigen.
In einem Fall vom Juni 2021, bei dem eine erwachsene Frau sexuell belästigt wurde und der Täter sie dabei gepackt haben soll, wurde der 55-Jährige hingegen freigesprochen. Auch weitere Anklagepunkte liess das Gericht wegen ungenügender Beweise fallen. «Das Gericht zweifelt nicht daran, dass die Geschädigte das erlebt hat», sagte der Gerichtspräsident zu einem der Vorfälle, aber es sei nicht erwiesen, dass der Aargauer Ex-Politiker dafür verantwortlich sei.
Dieser hatte zum Teil die Taten abgestritten oder gesagt, er könne sich nicht mehr erinnern. Als eine Polizeipatrouille ihn im Juli 2022 festnehmen wollte, versuchte er zu fliehen und machte falsche Angaben zu seiner Person. Dies trug ihm nun zusätzlich eine Busse wegen Hinderung einer Amtshandlung sowie Irreführung von Behörden und Beamten ein.
Mit dem Strafmass von 21 Monaten ging das Gericht etwas über die Forderung der Staatsanwältin von 20 Monate hinaus, setzte dafür die Probezeit auf 4 statt 5 Jahre fest. Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten beantragt.
Zusätzlich verhängte das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 175 Tagessätzen à 100 Franken sowie eine Busse von 400 Franken. Der Angeklagte erhält ein lebenslanges Verbot für die Tätigkeit mit Jugendlichen. Die psychiatrische Behandlung wird fortgeführt. Ein Gutachter habe beim Täter eine depressive Verstimmung und Exhibitionismus mit Rückfallrisiko diagnostiziert. Er sei therapiefähig und therapiebedürftig, zitierte der Gerichtspräsident den Gutachter.
Auf den Verurteilten kommen Kosten von mehreren 10'000 Franken zu: Er muss laut Urteil des Amtsgerichts zwei Drittel der Gerichtsgebühren und drei Viertel des Honorars seines Verteidigers übernehmen. Ausserdem noch offen sind die Forderungen einiger Opfer nach Genugtuung oder Schadenersatz. (sda)
35 Opfer, 5 Jahre lang kriminell tätig und praktischerweise kommt es zu einem Urteil knapp unter 2 Jahren, damit man die Strafe zur Bewährung ausstellen kann.
Ein weiterer Mittelfinger für die Gerechtigkeit.
mich würde es als Elternteil schon interessieren, wer sich da so in der Gegend rum tummelt und sich entblösst.