Schweiz
Aargau

Gericht in Olten verurteilt Aargauer Ex-Mitte-Politiker zu 21 Monaten

«Sexuelle Handlungen mit Kindern»: Gericht in Olten verurteilt Aargauer Ex-Mitte-Politiker

16.12.2024, 14:3716.12.2024, 16:11
Mehr «Schweiz»

Das Amtsgericht Olten-Gösgen hat am Montag einen ehemaligen Aargauer Grossrat der Mitte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Er hatte sich laut Urteil an der Aare zwischen Olten und Aarau immer wieder Frauen und Mädchen nackt gezeigt.

Von den angeklagten 26 Handlungen zum Nachteil von 35 Frauen und Mädchen sah das Gericht nur einen Teil als erwiesen an. In manchen Fällen kommen andere Täter in Frage, ein Teil der zwischen 2017 und 2022 begangenen Taten sind bereits verjährt.

Weil die jüngsten Opfer zwischen 13 und 15 Jahre alt waren, wurde der heute 55-Jährige nicht nur wegen mehrfachem Exhibitionismus, sondern auch wegen «mehrfacher sexuellen Handlungen mit Kindern» verurteilt. In einem Fall fasste der nackte Täter einem noch nicht ganz 16-jährigen Mädchen an die Brust, als sie gerade ihr Fahrrad aufschliessen wollte. Mit der anderen Hand habe er gleichzeitig an seinem Penis manipuliert, erklärte der Gerichtspräsident am Montag.

In Kauf genommen, Mädchen unter 16 zu belästigen

Das Alter seiner Opfer habe den Verurteilten «schlicht nicht gekümmert», sagte der Gerichtspräsident. Er habe es in Kauf genommen, auch Mädchen im Schutzalter zu belästigen.

In einem Fall vom Juni 2021, bei dem eine erwachsene Frau sexuell belästigt wurde und der Täter sie dabei gepackt haben soll, wurde der 55-Jährige hingegen freigesprochen. Auch weitere Anklagepunkte liess das Gericht wegen ungenügender Beweise fallen. «Das Gericht zweifelt nicht daran, dass die Geschädigte das erlebt hat», sagte der Gerichtspräsident zu einem der Vorfälle, aber es sei nicht erwiesen, dass der Aargauer Ex-Politiker dafür verantwortlich sei.

Dieser hatte zum Teil die Taten abgestritten oder gesagt, er könne sich nicht mehr erinnern. Als eine Polizeipatrouille ihn im Juli 2022 festnehmen wollte, versuchte er zu fliehen und machte falsche Angaben zu seiner Person. Dies trug ihm nun zusätzlich eine Busse wegen Hinderung einer Amtshandlung sowie Irreführung von Behörden und Beamten ein.

Mit dem Strafmass von 21 Monaten ging das Gericht etwas über die Forderung der Staatsanwältin von 20 Monate hinaus, setzte dafür die Probezeit auf 4 statt 5 Jahre fest. Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten beantragt.

Lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Jugendlichen

Zusätzlich verhängte das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 175 Tagessätzen à 100 Franken sowie eine Busse von 400 Franken. Der Angeklagte erhält ein lebenslanges Verbot für die Tätigkeit mit Jugendlichen. Die psychiatrische Behandlung wird fortgeführt. Ein Gutachter habe beim Täter eine depressive Verstimmung und Exhibitionismus mit Rückfallrisiko diagnostiziert. Er sei therapiefähig und therapiebedürftig, zitierte der Gerichtspräsident den Gutachter.

Auf den Verurteilten kommen Kosten von mehreren 10'000 Franken zu: Er muss laut Urteil des Amtsgerichts zwei Drittel der Gerichtsgebühren und drei Viertel des Honorars seines Verteidigers übernehmen. Ausserdem noch offen sind die Forderungen einiger Opfer nach Genugtuung oder Schadenersatz. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
14 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Der Buchstabe I (Zusammenhang wie Duschvorhang)
16.12.2024 15:06registriert Januar 2020
Ein weiteres Witz-Urteil.

35 Opfer, 5 Jahre lang kriminell tätig und praktischerweise kommt es zu einem Urteil knapp unter 2 Jahren, damit man die Strafe zur Bewährung ausstellen kann.

Ein weiterer Mittelfinger für die Gerechtigkeit.
292
Melden
Zum Kommentar
avatar
Chrisbe
16.12.2024 15:41registriert Oktober 2019
21 Monate bedingt, Geldstrafe bedingt 😢
201
Melden
Zum Kommentar
avatar
ABWESEND
16.12.2024 15:12registriert September 2024
wenn es ein Politiker war, kann man ihn nicht beim Namen nenne wegen öffentlichen Interessens?

mich würde es als Elternteil schon interessieren, wer sich da so in der Gegend rum tummelt und sich entblösst.
201
Melden
Zum Kommentar
14
    Wer der Schweiz einen direkten Draht zu Donald Trump ermöglichen kann – laut Adolf Ogi
    Die Schweiz müsse nun alle Kanäle nutzen, um direkten Zugang zu US-Präsident Trump zu erhalten, sagt alt Bundesrat Adolf Ogi. Er empfiehlt eine Golfpartie in Mar-a-Lago.

    Die schlechten Nachrichten für die Schweiz reissen nicht ab. Am Mittwochabend wurde bekannt, dass US-Präsident Donald Trump der Schweiz einen Strafzoll von 32 Prozent aufbrummt. Er liegt 12 Prozent höher als jener der EU und bringt dem Land Wettbewerbsnachteile.

    Zur Story