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Aargauer Regierung ruft Notlage im Asylwesen aus

Aargauer Regierung ruft Notlage im Asylwesen aus

13.01.2023, 10:5213.01.2023, 10:52
ZUR MELDUNG, DASS DIE ZAHL DER ASYLGESUCHE IN DEN VERGANGENEN MONATEN STARK ANGESTIEGEN SEI, STELLEN WIR IHNEN AM MONTAG, 20. JULI 0215, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Ein Angehoeriger des Gren ...
Der Aargau kann nicht genug Unterkünfte für Asylsuchende bereitstellen.Bild: TI-PRESS

Der Aargauer Regierungsrat hat mit der Ausrufung der Notlage im Asylwesen die rechtliche Grundlage für zusätzliche Unterkunftsplätze geschaffen. Der Kanton will in den nächsten Wochen drei unterirdische Schutzanlagen mit 560 Plätzen in Betrieb nehmen.

Die Situation sei «angespannt», teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag mit. Die Anzahl der vom Bund in den letzten Wochen und Monaten dem Kanton Aargau zugewiesenen Asylsuchenden und der aktuelle Zustrom von Geflüchteten könnten mit den bestehenden Unterkunftskapazitäten nicht mehr bewältigt werden.

Der Kanton Aargau habe in den letzten Monaten rund 1000 zusätzliche Plätze in kantonalen Unterkünften geschaffen und darin die verfügbaren Plätze verdichtet. Die derzeit verfügbaren 650 Reserveplätze bei Kanton und Gemeinden reichten voraussichtlich nur bis Ende Februar.

Bei der Ausrufung der Notlage stützt sich der Regierungsrat auf das kantonale Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz. Die Gemeinden können nun verpflichtet werden, unterirdische Sanitätsstellen für die Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen. Die ersten Schutzbauten sollen in Aarau, Birmenstorf und Lenzburg als Unterkünfte genutzt werden. Die kommunalen Behörden sind gemäss Regierungsrat bereits informiert worden.

Im Notfall gilt Zwang

Falls auch diese Kapazitäten ausgeschöpft sind, können gemäss Regierungsrat «im äussersten Notfall» die Gemeinden sowie Privateigentümer per Beschlagnahmungsverfügung verpflichtet werden, geeignete Liegenschaften zur Verfügung zu stellen.

Der Regierungsrat werde jedoch zurückhaltend und unter Wahrung der Verhältnismässigkeit mit dieser Möglichkeit umgehen, hiess es. Die Notverordnung ermögliche zudem das Aufbieten des Zivilschutzes für die Unterstützung bei der Betreuung in den Unterkünften.

Auch andere Kantone haben Schwierigkeiten, genügend Unterkünfte zu finden. Der Luzerner Regierungsrat hatte vor diesem Hintergrund im vergangenen November die Notlage für den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich des Kantons Luzern erklärt. (aeg/sda)

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