Die Resultate:
Ausgezählt: 197/197 | Stand: 17:23 Uhr
54,1% Ja
45,9% Nein
Ausgezählt: 197/197 | Stand: Schlussresultat
54,1% Ja
45,9% Nein
Gemeinde
Im Kanton Aargau werden die Vermögenssteuern sinken und die Kinderabzüge erhöht. Die Stimmberechtigten haben sich für die Steuervorlage ausgesprochen. Eine Volksinitiative für mehr Lohngleichheit scheiterte hingegen.
Das Steuergesetz wurde am Sonntag mit einem Ja-Stimmenanteil von 54,1 Prozent gutgeheissen (Ja: 73'740 Stimmen, Nein: 62'635 Stimmen). Die Stimmbeteiligung betrug 31,6 Prozent, wie die Staatskanzlei Aargau am Sonntag mitteilte.
Das Steuergesetz soll die Mehreinnahmen aus der höheren Besteuerung der Liegenschaften und des selbst genutzten Wohneigentums (Eigenmietwert) kompensieren. Es geht um 150 Millionen Franken pro Jahr. Das neue Steuergesetz senkt die Einnahmen von Kanton und Gemeinden um die gleiche Summe.
Die Revision trägt die Handschrift der bürgerlichen Mehrheit im Parlament. Nach Angaben von SVP, FDP und Mitte sollen die Familien entlastet werden. Der Kanton schwimme im Geld und könne sich daher die Mindereinnahmen leisten.
SP, Grüne und EVP sprachen von «Brösmeli für den Mittelstand». Dieser bezahle die «Steuergeschenke für die Reichen». Höhere Kinderabzüge würden Familien des Mittelstandes kaum entlasten. Viele Hausbesitzer müssten mehr bezahlen - ohne von der Revision zu profitieren.
Die Gegner scheiterten zuvor beim Verwaltungsgericht mit einer Beschwerde gegen die Abstimmungs-Broschüre. Sie bemängelten, dass als Beispiele einzig Haushalte aufgeführt seien, die von der Revision profitierten.
Konkret sieht das Steuergesetz tiefere Vermögenssteuern vor. Die Grenze für steuerfreies Vermögen steigt für Verheiratete von 200'000 Franken auf 260'000 Franken und für alle übrigen steuerpflichtigen Personen von 100'000 auf 130'000 Franken.
Steuern müssen für Vermögen über diesen Grenzen bezahlt werden. Mehr als die Hälfte der Pflichtigen bezahlt im Aargau keine Vermögenssteuer. Für die höheren Vermögen sinkt der Steueransatz. Der maximale Ansatz für Vermögen von mehr als 428'000 Franken beträgt 1,6 Promille. Derzeit liegt der Höchstansatz bei 2,1 Promille.
Der Pauschalabzug für Kinder mit vollendetem 14. Altersjahr steigt auf 9300 Franken und bis zum vollendeten 18. Altersjahr auf 10'300 Franken. Der Abzug für Volljährige in Ausbildung beträgt neu 12'400 Franken. Ein Abzug wirkt sich je nach steuerbarem Einkommen unterschiedlich auf die Steuerrechnung aus.
Die Resultate:
Ausgezählt: 197/197 | Stand: 17:23 Uhr
37,2% Ja
62,8% Nein
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37,2% Ja
62,8% Nein
Gemeinde
Die Stimmberechtigten lehnten am Sonntag hingegen die linke Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau - jetzt!» mit einem Nein-Stimmenanteil von 62,8, Prozent ab (Nein: 85'637 Stimmen, Ja: 50'678 Stimmen). Das vom Dachverband ArbeitAargau lancierte Begehren wollte eine Verschärfung der nach Bundesrecht vorgeschriebenen Lohnanalysen erreichen.
Die Aargauische Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!» verlangte eine Ausweitung der obligatorischen Lohnanalysen. So sollte die Pflicht zur Lohnanalyse im Kanton Aargau schon für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden gelten. Zudem sollte der Kanton zusammen mit der Tripartiten Kommission (TPK) die Einhaltung der Analysepflicht sowie die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren. Wenn ein Unternehmen Frauen beim Lohn deutlich schlechter stellt, sollte es für dieses Unternehmen Strafen geben. Weiter verlangte die Initiative die Wiedereinführung einer Fachstelle zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, der Diversität in der Gesellschaft und des Schutzes vor Diskriminierung.
(sda/kek)