Vor dem Bezirksgericht Baden AG schilderte der Beschuldigte am Mittwoch, wie es dazu kam, dass er am 25. September 2022 seine Frau tötete. Er sei verantwortlich für ihren Tod, erklärte er. Mit der Mord-Qualifikation sei er aber nicht einverstanden.
Zur Tat kam es am frühen Morgen des 25. September 2022. Der Mann wachte auf und hörte aus dem Badezimmer Wasser plätschern. Als er nachschaute, sah er die Frau in der Badewanne am Duschen. Sein Blick fiel auf ihr Handy. Da war eine Bilderübersicht. Er nahm das Telefon in die Hand und sah ein Bild seiner Frau beim Sex mit einem anderen Mann.
Er sei schockiert gewesen, «als ob ich einen Stromschlag erhalten hätte». Er sei aus allen Wolken gefallen. Die Frau habe ihm das Handy wegnehmen wollen. Es sei zu einem Gerangel gekommen. Irgendwann seien sie zusammen in die Badewanne gestürzt, in der Wasser stand. «Wir kämpften beide heftig».
Dann habe er sie unter Wasser gedrückt. «Irgendwann bewegte sie sich nicht mehr». Er habe sie nicht töten wollen, versicherte er unter Tränen. Danach habe er Panik gehabt. Er warf den eingesteckten Föhn ins Wasser, verliess das Badezimmer, schloss die Tür ab und schob den Schlüssel unter der Tür zurück. Laut Anklage wollte er damit einen Suizid der Frau vortäuschen.
Auf die Frage des Richters nach dem Motiv für die Tötung, sagte der Beschuldigte: «Das frage ich mich auch». Er habe keine Wut und keine Eifersuchtsgefühle gehabt. Im Moment, als er das Foto gesehen habe, hätten Emotionen ihn überwältigt.
Bevor er die Bilder gesehen habe, habe er nichts gewusst von einer ausserehelichen Beziehung seiner Frau, sagte der Mann. Es habe auch keine Anzeichen dafür gegeben – ausser ihrem veränderten Verhalten mit starken Stimmungsschwankungen in den Monaten vor der Tat. Im Juli 2022 habe er sie dann konkret gefragt, ob «eine Drittperson involviert» sei.
«Sie war entrüstet, dass ich diese Frage überhaupt stellte». Seit jeher habe für beide die Regel gegolten, dass aussereheliche Beziehungen keinen Platz hätten. Er habe sie dann ständig mit Trackern überwacht, auch gegen ihren Willen. Dass es im Haus überall Kameras gab, erklärte der Beschuldigte mit der Angst seiner Frau vor Einbrechern. Daran habe sie sich nicht gestört. (saw/sda)
Dann hat der gute Herr es wie Selbstmord aussehen lassen.
Desweitern gab es eine Versicherung, die bei Selbstmord von ihr bezahlt.
Also, Mord. Ergo, geplant und eiskalt ausgeführt.