Erfolg für Aarauer Fussball-Fans: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung für das geplante Fussballstadion im Gebiet Torfeld Süd in Aarau abgewiesen. Die Abweichungen vom kantonalen Richtplan seien von untergeordneter Bedeutung und sachlich gerechtfertigt.
Aber gebaut werden kann trotzdem noch nicht. Warum, kannst du hier nachlesen.
In ihrer Beschwerde rügten die 17 Privatpersonen und ein Unternehmen, die Erhöhung der Wohnnutzung im Gebiet Torfeld Süd zu Lasten der gewerblichen Nutzung sei eine unzulässige Abweichung vom Richtplan. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Dieses weist in seinem Entscheid darauf hin, dass das Fussballstadion seit vielen Jahren geplant sei und zum Projekt bereits mehrere Volksabstimmungen durchgeführt worden seien. Es sei deshalb legitim, wenn das Vorhaben nicht nochmals durch eine Anpassung des Richtplans verzögert werde. (Urteil 1C_471/2021 vom 10.10.2022)
(aeg/sda)
"Das Aarauer Stadion erzielt den Ausgleichstreffer und somit steht nun das Zürcher Stadion mit dem Rücken zur Wand, wenn Sie diese Partie um den schnelleren Bau noch gewinnen möchten!"
Man kann sich ja sicher sein, bei jedem Infrastrukturprojekt, das angenommen wird, findet sich ein Teubeli-Verein, der nach Justizia ruft.