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Aargau

Aargau: Lenkerin fährt innerorts 66 km/h – Billett weg und Pflicht-Kurs

Aargauer Lenkerin fährt innerorts 66 km/h – Billett weg und Pflicht-Kurs

30.01.2024, 16:1930.01.2024, 16:31

Eine Autolenkerin aus dem Aargau hat sich erfolglos bis vor das Bundesgericht gegen den Führerausweisentzug und gegen einen Kursbesuch gewehrt. Die Frau war im April 2020 innerorts 16 km/h zu schnell gefahren. Die Sache kostet die 65-Jährige mittlerweile rund 5600 Franken Gerichtsgebühren.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Genfer Wachmanns im Zusammenhang mit der Lagerung von Waffen abgewiesen. (Archivbild)
Das Schweizer Bundesgericht (Archivbild). Bild: sda

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Frau gegen den Entscheid des Aargauer Verwaltungsgerichts ab. Zu Recht sei als Folge einer leichten Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz ein Führerausweisentzug für die Dauer von einem Monat sowie ein eintägiger Verkehrsunterricht zur Nachschulung angeordnet worden.

Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschwerdeentscheid des Bundesgerichts hervor. Die Richter gehen nach eigenen Angaben davon aus, dass «auch eine durch reichhaltige Fahrpraxis erfahrene Lenkerin» über den Sinn der Verkehrsvorschriften aufgeklärt werden soll. Die Frau müsse zudem auf die Gefahren von Übertretungen hingewiesen werden.

Zu schnell im Baselbiet unterwegs

Die Autolenkerin war in Diepflingen BL am 25. April 2020 unterwegs gewesen. Sie überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 16 km/h.

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau verfügte daher einen einmonatigen Führerausweisentzug sowie einen Nachschulung. Dagegen wehrte sich die Frau beim kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres, beim Verwaltungsgericht und letztlich beim Bundesgericht.

Richter sehen «erhöhte abstrakte Gefahr»

Die Richter lassen die Argumente der Frau nicht gelten. Nach ständiger Rechtsprechung schaffe eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 15 km/h innerorts - ungeachtet der konkreten Umstände - eine erhöhte abstrakte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, hält das Bundesgericht fest.

Im Innerortsbereich würden sich viele schwache Verkehrsteilnehmende wie Fussgänger und Fussgängerinnen bewegen. Diese müssten sich nicht darauf einstellen, dass Fahrzeuge mit übersetzter Geschwindigkeit herannahten. Entsprechend häufig komme es zu Zusammenstössen. Welch schwerwiegende Folgen diese für Fussgänger haben könnten, zeigten physikalische Berechnungen.

Erstmals 2013 zu schnell unterwegs

Der Einwand der Beschwerdeführerin, es sei nicht dargetan, dass sie mit ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung eine konkrete Gefährdung geschaffen habe, läuft laut Bundesgericht folglich ins Leere.

Die Frau war übrigens bereits im September 2013 in Magden AG zu schnell gefahren - und musste den Führerausweis für zwei Monate abgeben. Fünf Jahre später leistete sie sich wieder eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Folge: eine Verwarnung. (dab/sda)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ferienpraktiker21
30.01.2024 18:14registriert Dezember 2020
Mit ihrem “Vorstrafenregister” ist sie mit der Strafe gut weggekommen, finde ich.
Das man sich dagegen bis vor BG wehrt..🤷‍♂️
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Liebu
30.01.2024 17:01registriert Oktober 2020
Wenn man einen Toleranzabzug von mindestens 3kmh rechnet, war die gute Dame mit um die 70 Sachen innerorts unterwegs, was ich persönlich jetzt doch ziemlich rasant finde.
Wieviel genau abgezogen wird, bin ich aber nicht sicher. Ich hatte schon lange keine Busse mehr. 😉
Aber 3 km/h sind es mindestens gewesen. Weiss jemand genaueres?
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