Wenn das Abstimmungscouvert ankommt, ist es wichtig, dass du es vorsichtig öffnest: Ziehe am mittleren Streifen gegen unten, so dass die Couvert-Lasche unbeschädigt bleibt. Wenn dir das gelingt, kannst du dasselbe Couvert auch als Antwortcouvert für die briefliche Stimmabgabe verwenden.
Falls das Couvert beim Öffnen beschädigt wird, ist das nicht so schlimm. Du kannst ein eigenes Couvert verwenden, solang du die Unterlagen komplett an deine Gemeinde zurückschickst.
Kontrolliere anschliessend, ob die Unterlagen vollständig sind. Wichtig ist, dass das Abstimmungsbüchlein (die Erläuterungen), die Stimmzettel, das Stimmcouvert (erkennbar an den Löchern) und der Stimmausweis drin sind. Falls etwas fehlt, solltest du dich umgehend bei deiner Gemeinde melden.
Je nach dem, wie viele Abstimmungen und Wahlen stattfinden, findest du mehrere Stimm- und Wahlzettel sowie mehrere Erläuterungen (jeweils seperat vom Bund, Kanton oder Gemeinde). Das Stimmcouvert hat übrigens mehrere Löcher, damit später beim Auszählen kein Stimmzettel aus Versehen vergessen geht.
Du solltest dir genug Zeit nehmen, um dich über die Abstimmungsvorlagen zu informieren. Abstimmungen sind keine «Umfragen», sondern ein wichtiges Element der direkten Demokratie. Du nimmst beim Abstimmen die Rolle einer Politikerin oder eines Politikers im Parlament ein und entscheidest mit deiner Stimme, wie Gesetze oder die Verfassung geändert werden soll.
Die wichtigsten Informationen findest du in den Abstimmungserläuterungen. Parteien veröffentlichen zudem regelmässig sogenannte «Parolen»: Sie dienen als Abstimmungsempfehlung. Medien wie watson berichten zudem ausführlich über die Abstimmungsthemen im Vorfeld der Abstimmung.
Bei der Stimmabgabe solltest du nur ein «Ja» oder «Nein» hinschreiben. Auf Gänsefüsschen, «Dito», irgendwelche Kommentare, Zeichnungen und sogar Emojis/Smileys sollte verzichtet werden. Sonst könnte unter Umständen der Stimmzettel als ungültig gewertet werden.
Mit deinem «Ja» oder «Nein» entscheidest du über die Abstimmungsvorlage. Das gilt auch bei einem Referendum: Wenn eine Partei gegen ein Gesetz ist, dann ergreift sie ein Referendum gegen dieses Gesetz. Auf dem Stimmzettel wirst du dann gefragt, ob du das Gesetz annehmen oder ablehnen willst. Ein «Ja» bedeutet Annahme des Gesetzes – und nicht wie ab und zu irrtümlich verstanden, ein «Ja zum Referendum».
Der Stimmrechtsausweis (auch Stimmausweis genannt) muss von Hand unterschrieben werden. In einigen Kantonen musst du zudem das Geburtsdatum angeben.
Die genauen Informationen dazu findest du auf dem Stimmausweis. Dieser sagt dir übrigens auch, bis wann brieflich abstimmen in deiner Gemeinde oder in deinem Kanton möglich ist. Du findest zudem auch Angaben, wo und wann du deine Stimme in die Urne einwerfen kannst.
Sind alle Zettel ausgefüllt, musst du noch alles richtig einpacken: Die Stimmzettel gehören ins Stimmcouvert (vergiss es nicht zuzukleben). Das verschlossene Stimmcouvert legst du zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert – und zwar so, dass man im «Fenster» die Adresse der Gemeinde sieht. Sonst kommt das Couvert wieder zu dir nach Hause.
Die briefliche Stimmabgabe ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. In vielen Kantonen und Gemeinden musst du das Couvert nicht seperat frankieren.
Falls das bei dir nicht der Fall ist, kannst du dir einfach per SMS eine Briefmarke kaufen. Schicke dafür das Kennwort «MARKE» an 414. Die Post schickt dir dann einen Code und verrechnet dir dafür einen Franken. Diesen Code kannst du oben rechts auf dein Couvert schreiben.
Du solltest auf der sicheren Seite sein, wenn du am Montag vor dem Urnengang die Stimmunterlagen per A-Post verschickst. Jede Gemeinde und jeder Kanton regelt dies jedoch anders. In Zürich musst du etwa das Couvert spätestens am Dienstag verschicken, weil es nur für die B-Post frankiert ist. In anderen Gemeinden kannst du es per A-Post auch noch am Mittwoch verschicken. Die genauen Informationen dazu findest du auf dem Stimmrechtsausweis. Beachte zudem, wann ein Briefeinwurfskasten genau geleert wird (siehe Webseite der Post).
Die kurze Antwort: Ja, solange es dein eigener Stimmzettel ist. Es ist aber nicht besonders gescheit.
Im Gesetz heisst es, dass das «Stimmgeheimnis […] zu wahren» ist. Wer das verletzt, riskiert gemäss Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Das gilt aber wie gesagt nur, wenn jemand einen fremden Stimmzettel veröffentlicht.
Es gibt aber gute Gründe, dass niemand seinen eigenen Stimmzettel online stellt. Die politischen Rechte in der Schweiz garantieren, dass alle Stimmberechtigten geheim und frei abstimmen oder wählen dürfen. Das bedeutet: Niemand soll wissen, wie jemand abgestimmt hat. Wenn du nun deinen Stimmzettel auf Instagram, Twitter und Co. veröffentlichst, könnte unter Umständen eine Stimmenzählerin oder ein Stimmenzähler deinen Stimmzettel anhand deiner Schrift erkennen und würde damit genau wissen, wie du abgestimmt hast.
Du solltest deshalb nie deinen handschriftlich ausgefüllten Stimmzettel online stellen – schon gar nicht, wenn dich jemand dazu auffordert.
Die Schweiz mag zwar das Land der direkten Demokratie sein. Fälle von Wahlbetrug haben aber auch hierzulande für Schlagzeilen gesorgt. Kantone, Gemeinden und der Bund haben aber verschiedene Mechanismen eingeführt, um Manipulationen und Betrug bei der Stimmenauszählung zu verhindern. Zudem wird durch die weiträumige Verteilung und das Mehr-Augen-Prinzip ein möglicher Betrug stark erschwert.
Stimmrechtsausweise werden beispielsweise vom Stimmcouvert getrennt, damit das Stimmgeheimnis gewahrt wird. Die Mitglieder des Stimmbüros werden zudem öffentlich bestimmt und sind transparent einsehbar. Jede stimmberechtigte Person kann sich in einer Gemeinde fürs Stimmbüro bewerben. Beim Auszählen selbst wird auf das Mehr-Augen-Prinzip gesetzt: Ein Berg von Stimmzetteln gilt erst als ausgezählt, wenn mehrere Personen auf dasselbe Ergebnis kommen.
Bei knappen Resultaten oder einem Verdacht von Manipulationen kommt es zu Neuauszählen, im schlimmsten Fall durch neue Stimmzählerinnen und Stimmzähler. Die Resultate werden von jeder Gemeinde individuell veröffentlicht. Diese «Protokolle» sind öffentlich – meist auf der Webseite der Gemeinde – einsehbar und verraten, wer im Stimmbüro mitgewirkt hat.