Schweiz
Abstimmungen 2025

Widerstand der Ferienwohnungsbesitzer gegen neue Objektsteuer

Zweitwohnungsbesitzer wollen neue Steuer bekämpfen

Nach der Abschaffung des Eigenmietwerts können touristisch geprägte Kantone und Gemeinden eine neue Steuer einführen, um die Ausfälle zu kompensieren. Doch das Vorhaben wird nicht einfach.
07.10.2025, 07:1007.10.2025, 07:32
christoph bernet / ch media

Der Eigenmietwert ist tot, es lebe die Ferienwohnungssteuer. So lautet – in der Theorie – die Bilanz des Abstimmungssonntags von Ende September. 57,7 Prozent der Bevölkerung sagten Ja zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen und damit auch Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts.

ARCHIVBILD ZUM VERZICHT DES BUNDESRATES, DIE LEX KOLLER ZUR VERSCHAERFEN, AM MITTWOCH, 20. JUNI 2018 - Des maisons, residences secondaires, chalet de vacances sont photographies ce jeudi 28 juin 2012  ...
«Werden uns wehren»: Ferienwohnungsbesitzer im Wallis (hier Nendaz) und anderswo kündigen Widerstand gegen eine neue Objektsteuer an.Bild: KEYSTONE

Mit dieser neuen Objektsteuer wollte das Parlament Kantonen und Gemeinden ermöglichen, zumindest einen Teil der Steuerausfälle zu kompensieren, die durch Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung – auch auf Zweitwohnungen – anfallen.

Ob diese neue Objektsteuer aber je das Licht der Welt erblicken wird, ist fraglich. Um die neue Steuer erheben zu können, braucht es eine gesetzliche Grundlage auf Kantons- und Gemeindeebene. Und dagegen zeichnet sich breiter Widerstand ab – oder zumindest grosse Vorbehalte.

Gebirgskantone: Skepsis der Regierungen verfing nicht

Besonders betroffen sind die Tourismuskantone mit vielen Zweitwohnungen. Dort kumuliert sich der Effekt der wegfallenden Eigenmietwertbesteuerung auf Erst- und Zweitwohnungen.

Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone – bestehend aus den Regierungen von Graubünden, Tessin, Wallis, Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus und Appenzell-Innerrhoden – bezeichnete die neue Objektsteuer im Abstimmungskampf denn auch als «unausgegorene Scheinlösung». Die Hürden für eine Einführung seien gross – und selbst wenn sie gelinge, würde sie nur einen Teil der Steuerausfälle kompensieren. Die Warnungen fanden kein Gehör: Mit Ausnahme des Wallis gab es in allen Gebirgskantonen eine klare Mehrheit für die Vorlage.

Den acht Gebirgskantonen und ihren Gemeinden gehen mit der Abschaffung des Eigenmietwerts insgesamt 277,3 Millionen Steuerfranken verloren. Davon entfallen 152,6 Millionen Franken auf Zweitwohnungen. Je mehr Steuern sie von Zweitwohnungsbesitzern erheben, desto kleiner wird das Loch in ihren Kassen.

Die «roten Linien» der Zweitwohnungsbesitzer

Doch dafür wollen die Ferienwohnungsbesitzer nicht Hand bieten. Heinrich Summermatter, Präsident der Allianz Zweitwohnungen Schweiz, sagt: «Für uns wäre auf jeden Fall eine rote Linie überschritten, wenn Zweitwohnungsbesitzer für den wegfallenden Eigenmietwert auf Erstliegenschaften zur Kasse gebeten werden sollen.»

«Wir sind gute Kunden, aber wenn man uns verärgert, sind wir keine guten Kunden mehr.»

Summermatter erinnert daran, dass die Zweitwohnungsbesitzer bereits über Liegenschaftssteuern, Kurtaxen und in einzelnen Gemeinden auch über eine Tourismussteuer ihren Anteil leisten. Zudem seien sie für 25 Prozent der Erträge im Tourismus verantwortlich: «Wir sind gute Kunden, aber wenn man uns verärgert, sind wir keine guten Kunden mehr.»

Die Allianz Zweitwohnungen hat auf eine Abstimmungsempfehlung verzichtet. Man sei aber gesprächsbereit, versichert Heinrich Summermatter: «Ich hoffe, wir können mit den Kantonen differenziert und vernünftig reden.»

Für Nicolas Leuba, Präsident des Walliser Verbands der Zweitwohnungen, steht hingegen fest: «Wir werden uns gegen die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen wehren.» Die Zweitwohnungsbesitzer würden schon über verschiedene Steuern und Abgaben einen angemessenen Anteil zum Unterhalt der touristischen Infrastruktur leisten und sorgten für viel Wertschöpfung und somit Steuereinnahmen in den Berggebieten.

Ausserdem profitierten viele Zweitwohnungsbesitzer steuerlich nicht von der Abschaffung des Eigenmietwerts: «Tendenziell fallen auf Zweitwohnungen mehr Schuldzinsen und Unterhaltskosten an als für Erstliegenschaften.» Die entsprechenden Abzüge könnten Zweitwohnungsbesitzer in Zukunft nicht mehr machen. Umso weniger sei eine neue Objektsteuer auf ihre Ferienwohnungen gerechtfertigt.

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195 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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creep
07.10.2025 07:38registriert Mai 2025
Zweitwohnungs-Besitzer sind sicher nicht die Ärmsten im Land.. ausserdem sind für ein Ferienort die Zweitwohnungen die nicht vermietet werden auch nicht wirklich so attraktiv.. daher.. darf man die ruhig zur Kasse bitten. Das die politische Mehrheiten finden um sich zu wehren kann ich mir kaum vorstellen.
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Schneider Alex
07.10.2025 07:20registriert Februar 2014
Objektsteuer für Zweitwohnungen: Gut für Erstwohnungsangebot!

Zeitweise bewohnte Wohnungen sind in den meisten Fällen Luxusinvestitionen. Sie belasten mit der zugehörigen Infrastruktur die Landschaft, sind ressourcen- und energieintensiv und fördern die Mobilität über lange Distanzen. Sie konkurrenzieren den Bau von Hauptwohnsitzen in einem immer knapper werdenden Siedlungsraum und erhöhen damit das Mietpreisniveau. Die Infrastruktur der Standortgemeinden muss für einen Spitzenbedarf unverhältnismässig stark ausgebaut werden.
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ELMatador
07.10.2025 07:42registriert Februar 2020
Ist das wirklich verwunderlich? Nein!

Es war doch absehbar, dass die Zweitwohnungssteuer bekämpft wird, wenn sie nicht direkt in die Vorlage integriert wird – insbesondere von Rutz, dem HEV sowie der SVP und FDP.

Am Ende zahlt wie immer der Steuerzahler – in erster Linie der Mittelstand – die Zeche. Denn bei bürgerlichen Vorlagen spielt die Finanzierung plötzlich keine Rolle. Nur bei sozialen Anliegen wie der Elternzeit, bei Investitionen in Bildung, Forschung oder die Jugendarbeit, die sich faktisch selbst tragen oder langfristig rechnen würden, verlangt man detaillierte Finanzierungspläne.
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