Zweitwohnungsbesitzer wollen neue Steuer bekämpfen
Der Eigenmietwert ist tot, es lebe die Ferienwohnungssteuer. So lautet – in der Theorie – die Bilanz des Abstimmungssonntags von Ende September. 57,7 Prozent der Bevölkerung sagten Ja zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen und damit auch Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts.
Mit dieser neuen Objektsteuer wollte das Parlament Kantonen und Gemeinden ermöglichen, zumindest einen Teil der Steuerausfälle zu kompensieren, die durch Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung – auch auf Zweitwohnungen – anfallen.
Ob diese neue Objektsteuer aber je das Licht der Welt erblicken wird, ist fraglich. Um die neue Steuer erheben zu können, braucht es eine gesetzliche Grundlage auf Kantons- und Gemeindeebene. Und dagegen zeichnet sich breiter Widerstand ab – oder zumindest grosse Vorbehalte.
Gebirgskantone: Skepsis der Regierungen verfing nicht
Besonders betroffen sind die Tourismuskantone mit vielen Zweitwohnungen. Dort kumuliert sich der Effekt der wegfallenden Eigenmietwertbesteuerung auf Erst- und Zweitwohnungen.
Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone – bestehend aus den Regierungen von Graubünden, Tessin, Wallis, Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus und Appenzell-Innerrhoden – bezeichnete die neue Objektsteuer im Abstimmungskampf denn auch als «unausgegorene Scheinlösung». Die Hürden für eine Einführung seien gross – und selbst wenn sie gelinge, würde sie nur einen Teil der Steuerausfälle kompensieren. Die Warnungen fanden kein Gehör: Mit Ausnahme des Wallis gab es in allen Gebirgskantonen eine klare Mehrheit für die Vorlage.
Den acht Gebirgskantonen und ihren Gemeinden gehen mit der Abschaffung des Eigenmietwerts insgesamt 277,3 Millionen Steuerfranken verloren. Davon entfallen 152,6 Millionen Franken auf Zweitwohnungen. Je mehr Steuern sie von Zweitwohnungsbesitzern erheben, desto kleiner wird das Loch in ihren Kassen.
Die «roten Linien» der Zweitwohnungsbesitzer
Doch dafür wollen die Ferienwohnungsbesitzer nicht Hand bieten. Heinrich Summermatter, Präsident der Allianz Zweitwohnungen Schweiz, sagt: «Für uns wäre auf jeden Fall eine rote Linie überschritten, wenn Zweitwohnungsbesitzer für den wegfallenden Eigenmietwert auf Erstliegenschaften zur Kasse gebeten werden sollen.»
Summermatter erinnert daran, dass die Zweitwohnungsbesitzer bereits über Liegenschaftssteuern, Kurtaxen und in einzelnen Gemeinden auch über eine Tourismussteuer ihren Anteil leisten. Zudem seien sie für 25 Prozent der Erträge im Tourismus verantwortlich: «Wir sind gute Kunden, aber wenn man uns verärgert, sind wir keine guten Kunden mehr.»
Die Allianz Zweitwohnungen hat auf eine Abstimmungsempfehlung verzichtet. Man sei aber gesprächsbereit, versichert Heinrich Summermatter: «Ich hoffe, wir können mit den Kantonen differenziert und vernünftig reden.»
Für Nicolas Leuba, Präsident des Walliser Verbands der Zweitwohnungen, steht hingegen fest: «Wir werden uns gegen die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen wehren.» Die Zweitwohnungsbesitzer würden schon über verschiedene Steuern und Abgaben einen angemessenen Anteil zum Unterhalt der touristischen Infrastruktur leisten und sorgten für viel Wertschöpfung und somit Steuereinnahmen in den Berggebieten.
Ausserdem profitierten viele Zweitwohnungsbesitzer steuerlich nicht von der Abschaffung des Eigenmietwerts: «Tendenziell fallen auf Zweitwohnungen mehr Schuldzinsen und Unterhaltskosten an als für Erstliegenschaften.» Die entsprechenden Abzüge könnten Zweitwohnungsbesitzer in Zukunft nicht mehr machen. Umso weniger sei eine neue Objektsteuer auf ihre Ferienwohnungen gerechtfertigt.