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Affenpocken

Zahl der Affenpocken-Fälle in der Schweiz klettert auf über 500

Zahl der Affenpocken-Fälle in der Schweiz klettert auf über 500

19.09.2022, 15:04
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Bild: Shutterstock

Die Affenpockenfälle in der Schweiz und Liechtenstein haben am Montag die 500-er Marke durchbrochen. Wie das Bundesamt für Gesundheit mitteilte, registrierte es seit der ersten meldepflichtigen Infektion mit der Krankheit bisher 502 Erkrankungen.

Seit einem Höhepunkt in der letzten Juli-Woche gehen die gemeldeten Fälle zurück. Die höchste Inzidenz wies in der vergangenen Woche mit 14.7 Fällen pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner der Kanton Basel-Stadt auf, gefolgt von Zürich (12.7) und Genf (9.7), wie einer Grafik des Bundesamts für Gesundheit zu entnehmen ist.

Die weitaus am stärksten betroffene Bevölkerungsgruppe sind Männer, die mit Männern Sex haben. Die Weltgesundheitsorganisation WHO konstatierte, dass die Affenpocken-Infektionen weltweit zurückgehen, wie das BAG in seiner Lagebeurteilung schreibt.

Die Ursache für den Rückgang ist nicht abschliessend erklärt. Offen ist auch, ob der Trend anhält. Die Übertragung geschieht durch engen Körperkontakt von Mensch zu Mensch. Die Übertragung auf Tiere ist möglich, in der Schweiz aber noch nicht festgestellt worden.

Bund beschafft Impfungen

Der Bund beschafft Impfstoff und Arzneimittel für die Affenpocken. Die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte bewilligte dafür einen dringlichen Nachtragskredit von 8.65 Millionen Franken. Über diesen Nachtrag entscheidet das Parlament in der Wintersession.

Die zentrale Beschaffung drängte sich auf, weil die Herstellerfirmen nur Staaten beliefern. Der Bund will 40'000 Dosen gezielt für den Kampf gegen die Ausbreitung der Affenpocken beschaffen. Daneben will die Armee 60'000 Impfdosen als Reserve beschaffen, die auch bei einem Ausbruch anderer Pockenviren eingesetzt werden kann.

Der erste gemeldete Fall von Affenpocken datiert vom 19. Mai. Nach Angaben des BAG startete die Überwachung der Krankheit am 21. Mai. Seit Mitte August veröffentlicht das Bundesamt nur noch laborbestätigte Fälle von in der Schweiz oder im Fürstentum wohnhaften Personen. (aeg/sda)

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