Er hatte sein Amt kaum angetreten, da kündigte Justizminister Beat Jans am 20. Februar in Chiasso bei einem Besuch des Bundesasylzentrums Verschärfungen an. Das Kernstück: Die Einführung der sogenannten «24-Stunden-Verfahren» in allen Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion ab Ende April – dies für Menschen aus Algerien, Marokko, Tunesien und Libyen. Von den vier Staaten erhält nur etwa ein Prozent der Gesuchsteller den Flüchtlingsstatus.
Die meist jungen Männer aus Nordafrika haben keinen guten Ruf. Sie beschäftigen Polizei und Justiz überproportional. Gemäss der polizeilichen Kriminalitätsstatistik wurden im letzten Jahr 6'000 Personen aus dem Asylbereich einer Straftat beschuldigt. Mehr als ein Drittel davon stammt aus dem Maghreb.
Das Ziel der «24-Stunden-Verfahren» lautet: Wer keine Chance auf Anerkennung hat, soll gar kein Gesuch mehr einreichen. SP-Bundesrat Jans sagte: «Die Wirkung ist in erster Linie präventiv. Das ist unsere Hoffnung. Dass weniger Menschen in die Schweiz kommen und sich erhoffen, hier ein paar Monate sein zu können, obwohl sie wissen, dass sie als Flüchtling nie anerkannt werden.»
Dieselbe Massnahme hatte Jans' Vorgängerin Elisabeth Baume-Schneider im letzten November bereits im Bundesasylzentrum Zürich eingeführt. Anfang Mai vermeldete das Staatssekretariat für Migration (SEM) dann einen ersten Erfolg. Die Zahl der Asylsuchenden aus den Maghreb-Staaten, die sich schweizweit in einem Bundesasylzentrum aufhalten, sei seither um 40 Prozent gesunken. «Damit können Ressourcen für jene Asylsuchenden freigespielt werden, die wirklich verfolgt sind», freute sich das SEM.
Ein Rückgang 40 Prozent: Das tönt nach viel. Man muss jedoch genau lesen: Gemeint ist nicht die Zahl der Asylgesuche. Sondern die Zahl der Asylsuchenden, die sich in einem Bundesasylzentrum befinden. Auf die Anzahl Asylgesuche selbst scheinen die Schnellverfahren dagegen keinen Einfluss zu haben, wie eine Auswertung von CH Media zeigt: Von Januar bis Ende Juli haben nämlich 2346 Personen aus Algerien, Marokko, Tunesien und Libyen in der Schweiz um Schutz gebeten - das sind sogar 144 mehr als in der Vorjahresperiode.
Entfalten die Schnellverfahren also in Wirklichkeit gar keine abschreckende Wirkung? SEM-Sprecherin Magdalena Rast sagt dazu: «Personen aus nordafrikanischen Staaten reichen zwar nach wie vor Asylgesuche ein. Viele verlassen aber die Bundesasylzentren sehr rasch wieder, wenn sie feststellen, dass ein sehr schnelles Verfahren zur Anwendung kommt.» Und der Zeitraum von Anfang Jahr bis Ende Juli sei für einen Vergleich noch nicht aussagekräftig, da die 24-Stunden-Verfahren erst per Ende April schweizweit eingeführt worden seien.
Werfen wir also auch noch einen detaillierten Blick auf die Statistik für die Monate Mai, Juni und Juli. Auch sie lässt keinen spürbaren Trend hin zu weniger Migrationsdruck aus dem Maghreb erkennen. Das SEM registrierte in diesem Zeitraum 1042 Asylgesuche. Zum Vergleich: In der Vorjahresperiode waren es bloss 54 mehr. Fazit: Beat Jans' Hoffnung, dass chancenlose nordafrikanische Gesuchsteller die Schweiz wegen der «24-Stunden-Verfahren» meiden, hat sich bis jetzt zerschlagen.
Kritik für seine Asylpolitik kassiert der SP-Mann derweil von links und rechts. Alicia Giraudel von Amnesty International sagte gegenüber der «NZZ am Sonntag», Jans habe die 24-Stunden-Verfahren als Wundermittel verkauft. Dabei gehe es bloss um Abschreckung. Die Flüchtlingshilfe warnte vor Fehlentscheiden; es bestehe die Gefahr, dass Fluchtgründe nicht gründlich abgeklärt würden.
Pascal Schmid, Thurgauer Nationalrat und Asylchef der SVP, begrüsst zwar schnelle Verfahren. Er sagt aber auch: «Die 24-Stunden-Verfahren sind ein politisches Ablenkungsmanöver. Es klingt, als wären alle Probleme innert 24 Stunden gelöst, aber das stimmt nicht.» Die Leute seien ja trotzdem hier, oft illegal und kriminell, es fehle jede Kontrolle. Um Nichtflüchtlinge wirksam abzuschrecken, braucht es laut dem SVP-Politiker griffige Massnahmen wie Grenzkontrollen.
Fakt ist: Die «24-Stunden-Verfahren» heissen nicht so, weil die Asylsuchende aus dem Maghreb die Schweiz nach einem Tag schon wieder verlassen würden. Sie heissen so, weil alle wesentlichen Verfahrensschritte innert eines Tages durchgeführt werden.
Wie die «NZZ am Sonntag» berichtete, dauert es im Durchschnitt aber effektiv zwölf Tage, bis im Rahmen des Pilotprojekts im Bundesasylzentrum Zürich jeweils ein Entscheid gefällt wird. Nach der Ablehnung des Gesuchs kehren die wenigsten Nordafrikaner freiwillig in ihre Heimat zurück. Ein kleiner Teil wird zwangsausgeschafft. Weitaus am meisten tauchen dagegen unter und verschwinden so aus der Statistik.
Das SEM geht davon aus, dass in diesem Jahr insgesamt rund 30'000 Asylgesuche gestellt werden. Derzeit verfügt es in Bundesasylzentren über 8'500 Plätze, im Herbst und Winter wird die Kapazität auf 10'500 Betten erhöht. Derzeit befinden sich 4000 Asylsuchende in der Infrastruktur des Bundes. Nach einer gewissen Zeit weist der Bund die Asylsuchenden jeweils den Kantonen zu. Diese verfügen derzeit über knapp 7'000 freie Plätze. (aargauerzeitung.ch/lyn)
2. An der Grenze und im Land keine Asylgesuche mehr entgegennehmen, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass alle Etappen mit allgemeinen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden (sprich, keine Schlepper involviert waren)
3. Verbieten, dass Geld in Herkunftsland zurückgeschickt wird, bzw. allfällige Schlepper nachbezahlt werden
Das wichtigste ist aber, das Botschaftsasyl wieder einzuführen...