Johann Schneider-Ammann hat eine Arbeitsgruppe eingesetztBild: Keystone
Lohndumping
Die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt sind nach der Annahme der Zuwanderungsinitiative in der Schwebe. Trotz dieser Ungewissheit hat der Bundesrat heute beschlossen, den Schutz vor missbräuchlichen Arbeitsbedingungen zu verstärken.
26.03.2014, 15:3926.03.2014, 15:46
Gestützt auf einen Bericht einer Arbeitsgruppe schlägt die Regierung verschiedene Massnahmen vor.
- So sollen etwa die Bussen bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von heute 5000 auf 30'000 Franken erhöht werden.
- Unter gewissen Bedingungen soll es auch möglich sein, während einer befristeten Zeit mehr Kontrollen durchzuführen.
- Im Garten- und Landschaftsbau soll eine Melde- oder Bewilligungspflicht ab dem ersten Tag gelten.
- Bei den GAV gab es keine Lösung: DIe Gewerkschaften wollten bestehende Verträge einfacher allgemeinverbindlich machen, die Wirtschaftsvertreter nicht.
Kompromiss des Bundesrats
Im Bericht wurden dazu zwei Varianten vorgeschlagen.
- Bei Missbräuchen kann der GAV auch allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn weniger als die Hälfte der Arbeitgeber an einem GAV beteiligt sind. Dafür waren die Gewerkschaften.
- Der Arbeitgeber-, Gewerbe-, und Baumeisterverband favorisierten ihren eigenen Vorschlag. Alle Arbeitszeitregelungen eines GAV sollten leichter allgemeinverbindlich erklärt werden.
- Kompromissvorschlag des Bundesrats: Bestimmungen zu Arbeitszeit, Spesen, Ferien und Kaution können erleichtert allgemeinverbindlich erklärt werden und einen GAV befristet weiterzuführen, auch wenn weniger als 50 Prozent der Arbeitgeber mitmachen.
Handlungsbedarf sieht der Bundesrat zudem bei der Verlängerung von Normalarbeitsverträgen, die infolge wiederholter missbräuchlicher Lohn- und Arbeitsbedingungen erlassen werden können.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass dies die Bekämpfung missbräuchlicher Lohn- und Arbeitsbedingungen stärken werde. Eine Vernehmlassungsvorlage für eine entsprechende Gesetzesänderung soll bis Ende September vorliegen.
Keine Einigung vor Abstimmung
Schriftzug vor einer BaustelleBild: Keystone
Die Arbeitsgruppe für die flankierenden Massnahmen wurde im Juli 2013 eingesetzt. Darin waren unter der Leitung des SECO verschiedene Bundesämter, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, sowie die Kantone, insbesondere das Tessin.
Der Auftrag lautete, möglichen Handlungsbedarf bei den flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt zu prüfen. Darauf drängten vor allem die Gewerkschaften: Sie machten ihr Ja zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien von einem verstärkten Schutz vor Lohndumping abhängig.
Eine Einigung liess auf sich warten, weshalb der Bundesrat vor der Zuwanderungs-Initiative der SVP keine Gegenmassnahmen im Bereich Arbeitsmarkt vorweisen konnte. (tvr/sda)
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