Die Aufnahme einer umstrittenen Rede von Armeechef André Blattmann hat ein juristisches Nachspiel. Die Militärjustiz eröffnete eine vorläufige Beweisaufnahme gegen Unbekannt.
«Die Rede fand in einem geschlossenen Kreis statt, es galt das Recht am eigenen Bild und Ton», sagte Daniel Reist, Kommunikationschef Verteidigung im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Deshalb sei eine Aufnahme auf Tonträger ohne Einwilligung der Beteiligten strafbar. Reist bestätigte damit einen Bericht der Zeitungen «Zentralschweiz am Sonntag» und «Ostschweiz am Sonntag».
Die Militärjustiz wird eingeschaltet, wenn Verdacht besteht, dass ein Angehöriger der Armee im Dienst eine Straftat begangen hat. Die Strafen, die dem fehlbaren Armeeangehörigen drohen, sind im Militärrecht geregelt: In leichten Fällen reichen die Sanktionen vom Verweis über Busse bis hin zu Arrest. In schweren Fällen droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen, was bei gut Verdienenden durchaus bis zu mehreren zehntausend Franken betragen kann.
Vor über 150 Generalstabsoffizieren hatte sich Blattmann Anfang Mai harsch über einen mutmasslichen Whistleblower geäussert, der Informationen zu Ungereimtheiten bei der mittlerweile sistierten Beschaffung des Luftabwehrprojekts BODLUV den Medien zukommen liess. Fernsehmoderator Sandro Brotz verunglimpfte Blattmann als «Sandro Kotz, äh Brotz». Für letztere Äusserung entschuldigte sich der Chef der Armee im Laufe der Woche öffentlich, und das VBS distanzierte sich von der Wortwahl. (sda)