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F/A-18-Absturz im Jura: Pilot wird angeklagt

F/A-18-Absturz im Jura: Pilot wird angeklagt

18.06.2020, 08:3018.06.2020, 09:14

Nach dem Absturz eines F/A-18-Kampfjets im französischen Jura 2015 hat die Schweizer Militärjustiz Anklage gegen den Piloten erhoben. Er habe sich Pflichtverletzungen zuschulden kommen und fahrlässig Material zerstört. Der Pilot war bei einem Luftkampftraining verunfallt. Er rettete sich leicht verletzt mit dem Schleudersitz. Das Flugzeug wurde zerstört.

ARCHIV --- Eine zweisitzige FA 18 der Schweizer Luftwaffe startet am Dienstag, 14. Oktober 2008 auf dem Flugplatz Emmen. Ein F/A-18-Kampfjet der Schweizer Luftwaffe ist am Mittwoch, 14. Oktober 2015 i ...
Bild: KEYSTONE

Der Absturz geschah am 14. Oktober 2015, wie die Militärjustiz am Donnerstag mitteilte. Der F/A-18-Pilot flog mit zwei F-5 Tiger ein Luftkampftraining. Dabei kam es in der letzten Phase zu einem Strömungsabriss im linken Triebwerk.

Dadurch fiel die Leistung ab. Das Flugzeug drehte sich mit einer Walzbewegung nach links und verlor rasch Höhe. Der Pilot konnte es nicht mehr stabilisieren und betätigte den Schleudersitz. Der Jet stürzte auf einen Acker in der Nähe von Glamondans in der Nähe von Besançon im französischen Jura.

Zu tiefe Flughöhen

Der Auditor wirft dem Piloten einerseits vor, dass dieser als Missionschef die Vorschriften für die minimale Flughöhe für den Sichtluftkampf im Trainingsraum und angesichts des Wetters missachtete. Die beiden relevanten Sicherheitsflughöhen seien zu tief festgelegt worden.

Dabei geht es gemäss der Militärjustiz um die Flughöhen «Harddeck» und «Softdeck». Unter der Höhe «Harddeck» dürfen im Training grundsätzlich keine Luftkampfmanöver geflogen werden. Unterhalb der «Softdeck»-Höhe sind lediglich bestimmte Manöver verboten.

Anderseits soll der Angeklagte Sorgfaltspflichten verletzt haben. Nach dem Strömungsabriss hat er demnach die vorgeschriebenen Notfallmassnahmen fehlerhaft oder gar nicht ausgeführt, was letztlich zum Absturz führte.

Diese Massnahmen heissen den Angaben zufolge «Immediate Actions». Ein Pilot muss diese elementaren Sicherheitsvorschriften für aussergewöhnliche Situationen oder im Notfall auswendig ausführen.

Verzögerte Warnung

Zudem hält der militärische Ankläger fest, dass aus nicht genau nachvollziehbaren Gründen das Warnsystem den Leistungsabfall im Triebwerk erst nach 24 Sekunden meldete. Der Auditor geht von einem technischen Versagen aus. Der Pilot hätte aber spätestens zu diesem Zeitpunkt die für solche Fälle vorgeschriebenen und ihm als erfahrenen Flieger bekannten Notfallmassnahmen einleiten müssen.

Aufgrund dieser Punkte lautet die Anklage auf fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften sowie fahrlässigen Missbrauch und Verschleuderung von Militärmaterial. Der Fall wird vor dem Militärgericht 2 verhandelt werden. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. (sda)

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