Wer seinen Militärdienst am Stück absolviert, soll nicht mehr sämtliche verpassten Ausbildungstage nachholen müssen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Verordnung per 1. Dezember 2019 angepasst.
Heute müssen Durchdiener beispielsweise wegen einer Krankheit oder aus beruflichen Gründen verpasste Ausbildungstage im Rahmen eines Wiederholungskurses nachholen. Fehlten nur wenige Ausbildungstage, sei es organisatorisch kaum möglich, jemanden sinnvoll in einen WK zu integrieren, schrieb das VBS zur Verordnungsanpassung.
Neu müssen Mannschaftsangehörige deshalb maximal fünf Prozent nicht erfüllte Ausbildungstage nicht mehr nachholen. Für Kaderangehörige liegt die Schwelle bei zehn Prozent.
Noch in einem weiteren Punkt hat der Bundesrat die seit 1. Januar 2018 geltende Verordnung über die Militärdienstpflicht angepasst: Es geht um eine Erleichterung für Stabsoffiziere, die freiwillig ihre Dienstpflicht verlängern wollen. Ziel ist, dass deren Fachwissen der Armee länger erhalten bleibt. (aeg/sda)