Aufnahmen mit der watson-Drohne nach dem Spiel Schweiz – Honduras, die unter die neue Verordnung fällt.Video: YouTube/watson
Wegen «Besorgnis der Bevölkerung»
BAZL verschärft Verordnung: Drohnen dürfen nur noch mit Bewilligung fliegen
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien angepasst. Ab 1. August dürfen Drohnen, die mit einer Entfernung von weniger als 100 Metern über Menschenansammlungen kreisen, nur noch mit Bewilligung betrieben werden. Diese neue Regel gilt für Drohnen mit einem Gewicht von 500 Gramm bis 30 Kilogramm.
Die watson-Drohne über dem Elefantenpark. Video:YouTube/watson
Mit diesem Entscheid reagiere das BAZL auf die Besorgnis der Bevölkerung «über die wachsende Zahl von Drohnen am Himmel in der Schweiz.»
Stau auf der A1 vor einem Monat, Aufnahmen mit der watson-Drohne.Video: YouTube/watson
(dwi)
