Das Bezirksgericht Bülach ZH hat am Mittwoch einen 20-Jährigen wegen einer Messerattacke zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Für die Richter war der Angriff auf eine Frau in einem Heim versuchte Tötung. Der Mann bestritt jegliche Tötungsabsicht.
«Es war Ihnen egal, ob jemand sterben könnte», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung am Mittwoch. Der Beschuldigte habe den Tod der Frau in Kauf genommen, auch wenn er es nicht beabsichtigt habe. Die Schnitte ins Gesicht des Opfers hätten bei dem dynamischen Geschehen auch die Halsschlagader treffen können.
Mehrere Schnitte seien nahe am Hals gewesen, führte der Richter weiter aus. Der Beschuldigte habe selber anerkannt, dass das Messer hätte ausrutschen können. «Die Tat zeigt eine grosse Geringschätzung gegenüber dem Opfer». Der Grund für die Attacke sei absolut nichtig gewesen.
Das Gericht sprach den 20-Jährigen auch wegen schwerer Körperverletzung bei einem zweiten Opfer und Drohung schuldig. Bei der zweiten angegriffen Frau seien die Schnitte weiter weg vom Hals gewesen. Die Wut des Beschuldigten habe sich vor allem gegen das erste Opfer gerichtet.
Neben der Freiheitsstrafe sprachen die Richter eine Landesverweisung von 10 Jahren gegen den Pakistaner aus. Er sei hier nicht integriert und bei einer so schweren Tat überwiege das öffentliche Interesse an einer Ausweisung. Einem der Opfer muss er 10'000 Franken Genugtuung bezahlen.
Warum genau der damals 19-Jährige die Betreuerinnen im Winter 2024 in Bassersdorf ZH in einem Heim angegriffen hatte, blieb am Prozess offen. Klar ist: Er wollte sein Handy zurück, das er in der Nacht nicht benutzen durfte. Sein Verteidiger argumentierte mit einer Handysucht, der Pakistaner gab an, er könne sich nicht mehr genau an die Taten erinnern. Allerdings werde man eben wütend, wenn man nicht bekomme, was man wolle.
Er bereue die Taten, sagte der Pakistaner vor Gericht. Er wolle sich dafür entschuldigen. Die Frauen habe er verletzt, gab er zu. Er habe sie aber nicht töten, sondern nur sein Handy abholen wollen. «Warum sollte ich jemanden töten wollen?»
Für die Frauen hatte der Messerangriff schlimme Folgen. Sie erlitten schwere Gesichtsverletzungen. Ein Praktikant konnte den Beschuldigten schliesslich überwältigen.
Die Staatsanwältin forderte 12,5 Jahre Freiheitsstrafe. Der 20-jährige Pakistaner solle zudem für zwölf Jahre des Landes verwiesen werden. Der Verteidiger plädierte auf drei Jahre Gefängnis, von denen der Beschuldigte die Hälfte absitzen sollte.
Vor Gericht schilderte der Heimbewohner seine damaligen Lebensumstände. Er habe nur drei bis vier Stunden geschlafen, sei nicht mehr zur Arbeit gegangen und sonst am Handy gehangen.
Als Folge hätten ihm die Verantwortlichen nachts das Mobiltelefon nicht mehr ausgehändigt. Dies habe er ändern wollen. In der Untersuchung sagte eine der Angegriffenen aus, sie habe den Beschuldigten noch nie so gesehen, wie in jenem Moment.
Der Mann ging mit zwei eingesteckten Messern zum Gespräch, das er führen wollte, um das Handy zu erhalten. Einen Plan habe er aber nicht gehabt, sagte er.
Der Mann habe den Tod der Betreuerinnen in Kauf genommen, führte die Staatsanwältin aus. Bei den Schnitten ins Gesicht hätte es zu lebensgefährlichen Verletzungen am Hals kommen können. Sie forderte eine Strafe wegen mehrfacher versuchter Tötung.
Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe nie eine Tötungsabsicht gehabt. Er wäre dann anders vorgegangen, etwa mit «effizienteren Waffen» als einem Rüstmesser. Der 20-Jährige solle wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung verurteilt werden. Er habe die Opfer gezielt im Gesicht verletzt. Eine Landesverweisung sei unverhältnismässig.
Vor Gericht machte der Beschuldigte auch Angaben zu seinem Hintergrund. Aus Pakistan sei er als 14-Jähriger geflohen, weil er «wie ein Schwerverbrecher» im Dorf eingesperrt gewesen sei. Es habe Krieg geherrscht, sagte der Beschuldigte. Bei einer Rückkehr sei er in Gefahr. Zum Tatzeitpunkt war der damals 19-Jährige im dritten Lehrjahr. Deutsch könne er genug, um im Alltag zurechtzukommen. (hkl/sda)
In der Schweiz ist er ein Schwerverbrecher.
Danke für den Landesverweis, schade nicht lebenslang, aber immerhin.
Den Opfern kann man nur wünschen, dass die Narben mit der Zeit weniger sichtbar sein werden
Na ja..
Wird so eine aussage echt mit der hoffnung auf eine strafminderung gemacht?