Der Bundesrat will stärker gegen Schwarzarbeit vorgehen. In der Vernehmlassung kommen seine Vorschläge dazu aber schlecht an. Während Bürgerlich vor zu viel Bürokratie warnen, halten Linke den Entwurf für mutlos. Widerstand kommt auch von den Kantonen, die weniger Geld erhalten sollen.
Als wichtigstes Element im Kampf gegen Schwarzarbeit schlägt der Bundesrat eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Behörden vor. Unter anderem sollen Sozialhilfebehörden oder Einwohnerkontrollen den kantonalen Kontrollorganen melden, wenn sie Hinweise auf Schwarzarbeit haben. Zudem sollen die beteiligten Behörden verpflichtet werden, Rückmeldungen über den Ausgang der Verfahren zu geben.
Die bürgerlichen Parteien begrüssen zwar einen besseren Informationsaustausch. Es gelte, Doppelspurigkeiten zu eliminieren, ohne unbescholtene Unternehmen zu kontrollieren, schreibt die FDP. Die Vorlage lasse aber einen zu grossen Interpretationsspielraum offen. Der BDP wiederum ist die Gesetzesrevision «zum Teil zu zögerlich und zu bürokratisch».
Eine weitere Änderung schlägt der Bundesrat bei den Anmeldepflichten von neuen Arbeitnehmenden vor: Künftig sollen Verstösse gegen diese Meldepflichten bestraft werden. Die Bussen sollen im Bereich des AHV-Rechts direkt durch die kantonalen Kontrollorgane auferlegt werden können.
Damit sind die Bürgerlichen nicht einverstanden. Die CVP will, dass Bussen nur durch die AHV-Behörden ausgesprochen werden können. Andere fordern, die Anmeldepflicht abzuschaffen. Die unterjährige Meldung neuer Mitarbeitenden schaffe enorme Bürokratie für Unternehmen, kritisiert etwa die SVP.
Für den Gewerkschaftsbund (SGB) ist die Anmeldepflicht indes ein Eckpfeiler im Kampf gegen die Schwarzarbeit. Die vorgesehenen Strafbestimmungen bezeichnet er aber als «völlig realitätsfremd». Der Bundesrat sieht für säumige Arbeitgeber Bussen von 1000 Franken und im Wiederholungsfall von 5000 Franken vor. Damit würde «keinerlei» abschreckende Wirkung erzielt, kritisiert auch die SP.
Die Grünen fordern Bussen von 30'000 Franken, im Wiederholungsfall von bis zu 50'000 Franken sowie Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Zudem müsse der Aufenthalt jener Personen legalisiert werden, die bereits seit Jahren ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten. Diesen drohen heute Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.
Der Bundesrat möchte auch Anreize für die Kantone schaffen, stärker gegen Schwarzarbeit vorzugehen. Eine Überprüfung zeigte, dass in einigen Kantonen die Kontrolltätigkeit kaum spürbar ist.
Deshalb möchte der Bundesrat die finanzielle Beteiligung des Bundes anpassen: Kantone, welche heute die gesetzlich vorgesehenen Gebühren für Kontrollen konsequent den fehlbaren Betrieben auferlegen, sollen besser gestellt werden. Der Bund will sich künftig noch zu 40 Prozent an den Kosten der Kantone beteiligen. Dies ist ein Fünftel oder jährlich rund 360'000 Franken weniger als heute.
Die Kantone kritisieren, der Bundesrat könne nicht ein härteres Vorgehen gegen Schwarzarbeit ankündigen und gleichzeitig die Bundesbeteiligung zurückfahren. Widerstand kommt auch von der SVP: Es bestehe das Risiko, dass durch die Anreize die Kontrollen auch bei Unternehmen zunehmen, die sich korrekt verhielten.
Letztes Jahr betrug der Anteil der Schattenwirtschaft an der Wirtschaftsleistung gemäss einer Studie 6,9 Prozent. Das entspricht rund 45 Milliarden Franken. International steht die Schweiz aber gut da: Im OECD-Vergleich hat sie die zweittiefste Quote, wie Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann bei der Präsentation der Vorschläge erklärt hatte.
Die Vorschläge zielen auf eine Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit, welches 2008 in Kraft trat. Die Vernehmlassung dazu endete am Samstag. (sda)