Trisomie 21 gilt neu als Geburtsgebrechen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Damit muss die Invalidenversicherung bei unter 20-Jährigen alle notwendigen medizinischen Behandlungen übernehmen, die mit dem Down-Syndrom einhergehen.
Die neue Regelung gilt ab dem 1. März, wie das Departement des Innern (EDI) mitteilte. Personen mit Trisomie 21 brauchen in der Regel medizinische Massnahmen zur Behandlung einer Muskelschwäche. Teilweise müssen auch psychische Auswirkungen der Intelligenzminderung behandelt werden.
Solche Physio- und Psychotherapien werden ab März für unter 20-Jährige neu von der IV statt von der Krankenversicherung übernommen. Die meisten anderen Erkrankungen, die häufig mit Trisomie 21 einhergehen, sind bereits heute auf der Liste der Geburtsgebrechen.
Die Kosten für die IV liessen sich nicht genau beziffern, schreibt das EDI. Der Betrag dürfte sich jedoch auf mehrere Millionen Franken jährlich belaufen. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen bedeutet die Änderung eine finanzielle Entlastung, da in der IV kein Selbstbehalt erhoben wird.
Mit der Änderung erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments. Dieses hatte mit der Überweisung einer Motion verlangt, dass Trisomie 21 auf die Liste der Geburtsgebrechen aufgenommen wird. (whr/sda)