Schweiz

Entlastung für Betroffene: Down-Syndrom gilt in der Schweiz neu als Geburtsgebrechen

Entlastung für Betroffene: Down-Syndrom gilt in der Schweiz neu als Geburtsgebrechen

03.02.2016, 10:5103.02.2016, 11:05
Mehr «Schweiz»

Trisomie 21 gilt neu als Geburtsgebrechen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Damit muss die Invalidenversicherung bei unter 20-Jährigen alle notwendigen medizinischen Behandlungen übernehmen, die mit dem Down-Syndrom einhergehen.

Die neue Regelung gilt ab dem 1. März, wie das Departement des Innern (EDI) mitteilte. Personen mit Trisomie 21 brauchen in der Regel medizinische Massnahmen zur Behandlung einer Muskelschwäche. Teilweise müssen auch psychische Auswirkungen der Intelligenzminderung behandelt werden.

Finanzielle Entlastung für Betroffene

Solche Physio- und Psychotherapien werden ab März für unter 20-Jährige neu von der IV statt von der Krankenversicherung übernommen. Die meisten anderen Erkrankungen, die häufig mit Trisomie 21 einhergehen, sind bereits heute auf der Liste der Geburtsgebrechen.

Die Kosten für die IV liessen sich nicht genau beziffern, schreibt das EDI. Der Betrag dürfte sich jedoch auf mehrere Millionen Franken jährlich belaufen. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen bedeutet die Änderung eine finanzielle Entlastung, da in der IV kein Selbstbehalt erhoben wird.

Mit der Änderung erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments. Dieses hatte mit der Überweisung einer Motion verlangt, dass Trisomie 21 auf die Liste der Geburtsgebrechen aufgenommen wird. (whr/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Themen
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Ständerat stimmt einer Betreuungszulage für Kita-Kinder zu

Künftig soll eine Betreuungszulage Eltern von den Kosten für Kita-Plätze entlasten. Das hat der Ständerat beschlossen und entschieden, die Finanzierung der Zulage den Kantonen zu überlassen. Bundesbeiträge lehnte der Ständerat ab.

Zur Story